Ein gewerkschaftlich aktiver Zusteller landet auf einer schwarzen Liste. Ein Bericht von Bernhard Wagner
Das morgendliche Austragen von Tageszeitungen ist eigentlich ein klassischer Nebenjob. In Zeiten hoher Arbeitslosigkeit stellt es für viele Menschen jedoch oft die einzige Erwerbstätigkeit dar. So auch für Dietmar Hölscher. Als der arbeitslose Schriftsetzer über eine Anzeige erfuhr, dass die mehrheitlich zur ›Neuen Westfälischen‹ (NW) gehörende Firma ›Regio Brieflogistik‹ einen Fahrradzusteller suchte, bewarb er sich sofort. Der neue Job bei dem privaten Briefzusteller sollte bei etwa 25 Wochenstunden immerhin sozialversicherungspflichtig sein.
Nach einem positiv verlaufenen Vorstellungsgespräch absolvierte er unentgeltlich eine zweitägige Probearbeit und bekam die mündliche Zusage des Betriebsleiters. Erst als er am 18. Oktober zum ersten bezahlten Arbeitstag in der Firma erschien, erlebte er eine böse Überraschung. Es habe sich »personell etwas geändert« und er könne nach Hause gehen, teilten ihm technischer Leiter und Betriebsleiter unisono mit. Eine Begründung wurde nicht genannt.
Für die Verweigerung der Einstellung sei »ein Eingreifen von höchster Stelle« bei der NW verantwortlich, vermutet die Gewerkschaft Ver.di. In einem offenen Brief an NW-Geschäftsführung und Mehrheitsgesellschafter SPD verweist die Gewerkschaft auf eine lange Liste »antigewerkschaftlicher Ausfälle der Geschäftsführung«. Eine Verhandlung über einen Tarifvertrag werde den Zustellern verweigert, gewerkschaftlich organisierte Betriebsräte müssten die Bezahlung ihrer Arbeit einklagen, streikende Kollegen würden abgemahnt. Auch Dietmar Hölscher ist gewerkschaftlich aktiv. Bei der NW-Logistik engagiert er sich für einen Tarifvertrag, fordert die gleiche Bezahlung der Zusteller oder schreibt für die Ver.di-Betriebszeitschrift ›Nachtfalter‹.
Das Dietmar Hölscher nun nach mündlicher Zusage seinen Arbeitsplatz bei der ›Regio Briefglogistik‹ wieder verlieren soll, wollte die Gewerkschaft darum nicht hinnehmen und klagte vor dem Arbeitsgericht. Der Gütetermin führte zwar nicht zur erhofften Einstellung, aber immerhin muss die Firma 1200,- Euro Entschädigung zahlen. »Das entspricht etwa einem Lohn von 6 Wochen«, sagt Dietmar Hölscher und wertet den Vergleich auch als Schuldeingeständnis des Arbeitgebers.