NS-Symbole dürfen nicht unkommentiert ausgestellt werden, auch wenn es sich um Sammlerstücke handelt. Über einen Fall im Bielefelder Westen berichtet Bernhard Wagner
18 Hakenkreuze und 11 Hitlerbilder im Briefmarkenformat konnten im April an der Stapenhorststraße besichtigt werden. Sie stammten nicht von einer Neonazi-Aktion, sondern waren tatsächlich Briefmarken, die im Schaufenster eines Geschäfts auslagen. In dem Laden werden historische Postwertzeichen, Orden und Militaria angeboten. Einem Passanten, der sich über die unweit der jüdischen Synagoge ausgestellten NS-Symbole beschwerte, erklärte Geschäftsinhaberin Maike Schlunz, es handele sich lediglich um Sammlerstücke. Mit Politik habe das nichts zu tun.
Nun ist es durchaus gewöhnlich, dass Briefmarkenfreunde auch Postwertzeichen aus der Zeit des Nationalsozialismus sammeln. Das hat in der Regel nichts mit der politischen Gesinnung zu tun. Die Marken sind schließlich beredter Ausdruck der Briefmarken- und Postgeschichte. Auch der Handel mit entsprechenden Sammlerstücken ist erlaubt und fällt nicht unter den §86 des Strafgesetzbuches, der die Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen verbietet. Andere Geschäfte der Branche bieten daher auch entsprechende Stücke an. »Münzen aus dem Dritten Reich gehören zur Zeitgeschichte und man muss sich damit auseinander setzen«, sagt etwa Udo Helmig von der Münzhandlung in der Arndtstraße. Er würde allerdings nicht sein Schaufenster damit dekorieren. Zugleich zeigt der Händler auf ein Schild an seiner Ladentheke, das auf die gesetzlichen Bestimmungen hinweist. Auch die Briefmarkenhandlung H.-J. Ernst in der Wilhelmstraße stellt keine Stücke mit NS-Symbolen aus. »Das dürfte ich gar nicht«, weiß der Ladeninhaber.
Ist die Auslage an der Stapenhorststraße also ein Fall für den Staatsanwalt? Bei der Staatsschutzabteilung der Bielefelder Polizei wird diese Frage mit »Ja« beantwortet. Die Beamten haben die Ermittlungen aufgenommen. »Die Ausstellung von Hakenkreuzen und Hitlerbildern muss kulturellen, wissenschaftlichen oder aufklärerischen Zwecken dienen«, lautet die Auskunft. »Eine unkommentierte Ausstellung ist verboten oder die Zeichen müssen zumindest abgedeckt sein«. Die Polizei musste nach Anzeigen aufmerksamer Bürger in ähnlichen Fällen schon mehrfach in Ostwestfalen aktiv werden.