Webwecker Bielefeld: Reiches Land, arme Kinder (01.10.2008)

Reiches Land, arme Kinder (01.10.2008)




Kinderamut hat seit der Einführung von Hartz IV dramatisch zugenommen. Martin Künkler von der Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen fordert die Leistungen den Bedarfen der Kinder anzupassen

 

Rund 7.000 Kinder leben in Bielefeld in Armut. Jedes fünfte Kind ist betroffen. Armut, das heißt oft ungesundes Essen, kein Geld für Kino oder die Klassenfahrt. Arm sein bedeutet, nicht mithalten zu können – etwa bei Klamotten oder Spielsachen. Arm sein heißt, auf der Hauptschule zu landen. Nur vier Prozent der armen Kinder schaffen den Sprung auf ein Gymnasium.

Seit 2004 hat sich die Zahl der armen Kinder in Bielefeld glatt verdoppelt. Politik und Verwaltung tun sich schwer, arme Kinder zu unterstützen. Das Argument von Stadt, Land und Bund ist bekannt: Kein Geld. Die Landesregierung Nordrhein Westfalen behauptet zwar vollmundig, sie will kein Kind ohne warme Mahlzeit lassen. Aber mit 10 Millionen Euro oder 12,50 Euro pro Kind und Schuljahr lässt sich das nicht umsetzen. So sollen die Eltern weitere 10 Millionen aufbringen. Die betroffenen Eltern, dies sind nicht zuletzt Hartz IV-Empfänger, die keinen Cent übrig haben.

Wie dramatisch die Lage ist, zeigt sich in der Nachbarstadt Gütersloh. Die reiche Stadt, in der mit Miele und Bertelsmann zwei Weltkonzerne ihren Sitz haben, schafft es nicht, allen Kindern eine warme Mahlzeit zu garantieren. Als Folge eröffnete dort vor zwei Jahren eine Kindersuppenküche auf Ini­tia­tive der Kirche. Regelmäßig kommen rund 40 Kinder in die Kellerräume der Diakonie, um kostenlos eine warme Mahlzeit zu essen.

Die Kinderarmut hat sich seit der Ein­führung von Hartz IV extrem verschärft. Das Bundesarbeitsministerium errechnete vor der Einführung von Hartz IV den Regelsatz für Erwachsene. Der Betrag von damals 345 und heute 351 Euro wurde ermittelt, indem das Ministerium untersuchen ließ, wofür das ärmste Fünftel der Ein-Personen-Haushalte Geld benötigt. Nur, in Ein-Personen-Haushalten leben definitionsgemäß keine Kinder, weshalb Kosten für Babywindeln oder Schuhe für schnell wachsende Kin­derfüße gar nicht erst anfallen. Bei Hartz IV werden besondere Ausgaben für Kinder systematisch ausgeblendet.

Eltern, die Hartz IV erhalten, bekommen für ihr Kind bis 13 Jahren monatlich 211 Euro, ab 14 Jahren 281 Euro. Für ein Kind bis 14 Jahren ist für Schulsachen kein einziger Cent vorgesehen, für Schreibwaren im Allge­meinen nur monatlich 1,66 Euro. Das reicht gerade mal für einen Bleistift und einen Radiergummi, deckt aber niemals die laufenden Kosten für die Schule. Für den Kauf eines Kinderfahrrads sind monatlich 41 Cent veranschlagt, also 4,92 Euro auf ein Jahr gerechnet. Demnach müsste eine Fami­lie im Hartz IV-Bezug rund zehn Jahre sparen, um sich ein gebrauchtes Kinder­fahrrad leisten zu können.

Wie könnte ein alternatives Verfahren aussehen, das besser vor Armut schützt? Als Ausgangspunkt für die Hartz IV-Sätze für Kinder sollten die tatsächlichen Ausgaben für ein Kind der Menschen mit mittleren Einkommen herangezogen werden. Ent­sprechende Daten liegen beim Statistischen Bundesamt vor, differenziert nach elf Bereichen wie etwa Ernährung, Bekleidung, Freizeit. Für ein Schulkind zwischen sechs und elf Jahren werden beispielsweise 450 Euro monatlich veranschlagt.

Kosten für Gesundheit und Bildung voll übernehmen

In zentralen Bereichen, die nicht vom Geld­beutel der Eltern abhängig sein dürfen, sollten die statistisch erfassten Ausgaben für ein Kind voll übernommen werden. Dies betrifft die Kosten für Gesundheit und Bildung. Die tatsächlichen Ausgaben für Essen und Trin­ken betragen je nach Alter des Kindes zwischen 2,80 und 4,90 Euro pro Tag. Auch diese Ausgaben sollen vollständig in die Hartz IV-Sätze für Kinder einfließen. Denn die genannten Beträge sind für eine gesunde Ernährung selbst dann notwendig, wenn überwiegend im Discounter eingekauft wird. Dies belegt eine Untersuchung des For­schungsinstituts für Kinderernährung Dortmund (FKE) aus dem vergangenen Jahr. Die anderen Positionen, von der Ein­trittskarte ins Schwimmbad über Anzieh­sachen bis zum Kinderfahrrad, sollten zur Hälfte in die Hartz-IV-Sätze einfließen – als Mindestmaß an Teilhabe.

Durchgerechnet ergeben sich nach diesem Verfahren 290 Euro monatlich für Kinder bis 5 Jahren, 340 Euro für Kinder zwischen 6 und 11 Jahren und 390 Euro ab 12 Jahren. Darin eingerechnet ist auch ein Inflations­ausgleich, der Hartz IV-Beziehern bisher verwehrt wird. Einschließlich der für Juli diesen Jahres durchgeführten Erhöhung sind die Regelsätze seit 2003 nur um knapp 2 Pro­zent gestiegen, die Preise aber um 12 Pro­­­zent.

Kinderarmut hat viele Facetten und umfasst mehr als nur einen Mangel an Geld. Ob Eltern die Lust ihres Kindes am Lesen oder an Bewegung fördern, hängt nicht nur vom Kontostand ab. Aber sich Kinderbücher, die Sportschuhe und den Beitrag zum Fußball­verein auch leisten zu können, ist eine wichtige Voraussetzung dafür.

Kostenlose Angebote dürfen nicht zur Diskriminierung führen

Alternativ zu höheren Geldleistungen werden vielfach kostenlose oder stark ermäßigte Angebote vorgeschlagen. Bezogen auf den Besuch der Kita oder das Mittagessen in der Schule ist dies auch unproblematisch und sinnvoll. In anderen Bereichen sind Sach­leistungen aber abzulehnen: So würden Kinder über bereitgestellte, einheitliche Schul­tornister als Hartz-IV-Kinder stigmatisiert. Bereitgestellte Sachmittel schaffen nicht mehr Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Sie bewirken das Gegenteil. Arme werden in Sonderversorgungssysteme ausgegrenzt, während der Rest der Welt im normalen Einzelhandel einkauft. Die Erfahrung, mit Sachmitteln ausgestattet zu werden, fördert die Entwicklung von Kindern und Jugend­lichen nicht.

Neuere sozialwissenschaftliche Unter­suchun­gen etwa von Werner Wüstendörfer sowie Sabine Walper widerlegen zudem das Bild vom dosenbiertrinkenden Hartz IV-Be­zieher, dem der Plasma-Fernseher wichtiger ist als seine Kinder. Arme Eltern schränken sich eher selbst ein, um ihren Kindern ein möglichst gutes Leben bieten zu können.

Niedriglohn und Kinderarmut

Realistischerweise werden sich bedarfsorientierte Leistungen für Kinder nur schrittweise und gegen erhebliche Widerstände durchsetzen lassen. Vor allem die von den Hartz IV-Erfindern verfolgte Niedriglohnstrategie steht höheren Leistungen im Weg: Hartz IV – das, was Eltern und Kinder in der Summe bekommen – ist heute so gering, damit aus der Not heraus auch niedrigst bezahlte Jobs angenommen werden. Kinderarmut wird heute billigend in Kauf genommen, um Niedriglöhne durchzusetzen.

Als Sofortmaßnahmen soll zumindest eine zusätzliche Beihilfe für die Schule gewährt und die Leistungshöhe stärker nach dem Alter gestaffelt werden. Letzteres bedeutet nur, eine Kürzung zurück zu nehmen: In der alten Sozialhilfe galt für Schulkinder noch ein erhöhter Satz. Seit Hartz IV werden Schulkinder bis 13 Jahren auf das Niveau von Säuglingen herab gesetzt.