Webwecker Bielefeld: landebahnvereinfacht01

Sehr wohl öffentliches Interesse (19.11.2003)



Von Manfred Horn

Die Erweiterung der Landebahn des Flughafens in Windelsbleiche ist politisch entschieden: Die bürgerliche Mehrheit hat sie im Rat der Stadt der durchgesetzt. Doch noch müssen die Befürworter eine entscheidende Hürde nehmen: Ein Teil der Erweiterungsfläche fällt unter Landschaftsschutz, hier findet sich die schützenswerte sogenannte Trockensenne.

Eine Verwaltungsvorlage, die mit 9 zu 7 Stimmen am Dienstag den Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss passierte, schlägt vor, die für die Erweiterung notwendige Änderung des Landschaftsplans im vereinfachten Verfahren durchzuführen. Diese Änderung ist nötig, um die Erweiterung überhaupt wie geplant bauen zu können: Dazu müsste die bisher schützenswerte Fläche landschaftsrechtlich »befreit«, also zu einem normalen Stück Acker, erklärt werden.

Der Punkt liegt dabei in dem vorgeschlagenen vereinfachten Verfahren: Alternativ dazu könnte die Verwaltung nämlich auch ein normales, öffentliches Verfahren nach §27 Landschaftsgesetz durchführen. Dann könnten auch BürgerInnen Einwände formulieren. Nach dem jetzt vorgeschlagenen vereinfachten Verfahren, §29 des Landschaftsgesetzes, wäre dies nicht möglich. »Dabei bleiben die Bürger draußen vor«, sagt Hans-Joachim Ludwig, Sprecher der Bürgerinitiative Stopp-Landebahn. »Wir sind die eigentlich Betroffenen«, fügt er hinzu. Ludwig stellt in Frage, ob hier überhaupt der §27 angewendet werden in kann: »Wir werden das rechtlich prüfen«.

Eine Möglichkeit, sich Gehör zu verschaffen, ist ein Bürgerausschuss am 2. Dezember: Hier will die Bürgerinitiative sich über die Verwaltung beschweren. »Die Verwaltung versucht das was durchzuboxen«, erklärt Ludwig. Notfalls wolle man sich an das Regierungspräsidium in Detmold wenden mit der Bitte um Stellungnahme.

Der Bügerinitiative und den Grünen ist besonders eine Formulierung aus der Verwaltungsvorlage aufgefallen: Danach werden Bestrebungen, die Änderung des Landschaftsplanes in einem normalen Verfahren durchzuführen, als »rechtswidrig« angesehen. Und weiter: »In der aktuellen Situation greifen die haushaltsrechtlichen Restriktionen des §81 GO (Nothaushaltsrecht)«. Hiernach, schreibt die Verwaltung, sind alle Maßnahmen unzulässig, die als freiwillige Leistung zusätzliche Kosten verursachen.

Dem hält Inge Schulze entgegen: »Es gibt an der Entscheidung ein hohes öffentliches Interesse«. Die grüne Fraktionssprecherin will, dass die Politik »im Interesse der Transparenz und Güterabwägung« das öffentliche Verfahren wählt. Das vereinfachte Verfahren komme wohl nur in Frage, wenn man das Interesse für die »zwei Flugzeuge höher bewertet«, ergänzte Schulze und spielte damit wohl darauf an, dass die Landebahnerweiterung besonders für den Privatjet der Familie Oetker gebaut werden könnte. Heiko Rohde von der grünen Fraktion in der Bezirksvertretung Senne ist ebenfalls sauer. Selbst die CDU-Fraktion in der Senner Bezirksvertretung hat sich bei der umstrittenen Verwaltungsvorlage, die vergangene Woche Gegenstand der Bezirksvertretungs-Sitzung war, der Stimme enthalten. Rohde will hier eine deutliche Differenz zwischen CDU in Senne und im Rat ausmachen und interpretiert die Enthaltung als eigentliche Ablehnung, die aber aus Gründen der politischen Räson nicht vollzogen worden sei.

Schulze wies schließlich auf die »Salami-Taktik« der Flughafen-GmbH, die den Flugplatz Windelsbleiche betreibt, hin: Jetzt solle zum Beispiel eine weitere Halle gebaut werden. Das Genehmigungsverfahren dafür liege beim Regierungspräsidenten. Hier werde an der Politik und an den Bürgern vorbei Stück für Stück der Flughafen vergrößert.