Webwecker Bielefeld: Kommerz beim Kaffeeklatsch (16.08.2006)

Kommerz beim Kaffeeklatsch (16.08.2006)



Von Küchengeschirr über Kosmetik bis hin zu Dessous oder Duftkerzen – manch eine Freundin oder gute Bekannte wird von einer privaten Gastgeberin zu einer so genannten Verkaufsparty eingeladen. In angenehm heimeliger Atmosphäre versuchen Verkäufer im Auftrag von Firmen, Waren an die überwiegend weibliche Kundschaft zu bringen.

Die Geschäfte zwischen Sessel und Sofa zahlen sich aus: Firmen, die ihre Waren auf dem Wohnzimmertisch feilbieten, sparen hohe Fixkosten für Werbekampagnen und Personal. Jeder zehnte Bundesbürger hat in den vergangenen zwölf Monaten Waren bei einer Verkaufsparty erworben. Was allerdings nur wenige Kunden wissen: »Wen die Unterschrift auf einem Bestellzettel reut, der kann den Kaufvertrag in vielen Fällen innerhalb von zwei Wochen widerrufen«, erklärt die Verbraucherzentrale NRW. Die Frist beginnt sogar erst dann, wenn Kunden die Information über ihr Widerrufsrecht tatsächlich erhalten haben. Ein Widerruf ist jedoch nicht möglich, wenn die Ware nicht mehr als 40 Euro kostet sowie auf der Party sofort bezahlt und ausgehändigt wurde. Auch Gastgeber, die selbst etwas kaufen, können eine Bestellung nicht widerrufen. Denn sie haben den Verkäufer einer Firma in Eigeninitiative eingeladen und werden aus rechtlicher Sicht auf einer Verkaufsparty nicht plötzlich von diesem überrumpelt.

Bei Reklamationen ist der Verkäufer zuständig: Um Mängel müssen sich die Gastgeber kümmern, falls sie Waren auf eigene Rechnung erworben haben und verkaufen. Wird hingegen für Vorführung und Vertrieb der Propagandist einer Firma hinzugebeten, dann muss der Anbieter Produktfehler beseitigen bzw. für einwandfreie Ware sorgen. Im Zweifelsfall sollten sich Kunden an die Geschäftspartner halten, die als Verkäufer im Vertrag genannt sind. Vorsicht jedoch bei Geschäftsadressen mit Sitz im Ausland: Bei solchen Firmen kann es schwierig sein, ihrer überhaupt habhaft zu werden.

Wer sich vor einem Spontankauf schützen will, sollte sich vor einer Warenvorführung im privaten Kreis im Fachhandel umsehen. Das Wissen um Preise und Qualität kann davor bewahren, auf der Party scheinbar hochwertige Produkte zu hohen Preisen zu erwerben.



Um Ärger beim Warenkauf auf Verkaufspartys kümmert sich auch die Rechtsberatung der Verbraucherzentrale NRW in Bielefeld. Einzelheiten zu Öffnungszeiten und Kosten unter (0521) 6 69 36.