Webwecker Bielefeld: ALG II Bezieher müssen Schulbücher zahlen (16.08.2006)

ALG II Bezieher müssen Schulbücher zahlen (16.08.2006)



Die »Stilblüten«, die die Hartz-IV-Gesetzgebung nach den kürzlichen Veränderungen durch die Bundesregierung treibt, hätten jetzt besonders die noch schulpflichtigen Jugendlichen und jungen Erwachsenen in den so genannten Bedarfsgemeinschaften erreicht, beklagt die Inge Höger, Bundestagsabgeordnete und Stellvertretende Vorsitzende der Linksfraktion im Bundestag, Inge Höger aus Herford. Denen wird nämlich die Selbstbeteiligung an Schulbüchern und -material in voller Höhe aufgebrummt, nur noch die »Nichtarbeitsfähigen« sind davon weiterhin befreit.

Das bedeute im Klartext, dass etwa Schüler über 18 Jahre nicht nur wieder der Bedarfsgemeinschaft der Eltern zugeschlagen worden seien, ihnen seien auch die Zuwendungen von 345 Euro auf 276 Euro zusammen gestrichen worden. Davon müssten sie jetzt einen Eigenanteil von bis zu 39 Euro für ihre Schulbücher bezahlen, erklärt die Herforder Bundestagsabgeordnete.

Inge Höger ist der Fall eines 18-Jährigen aus einer Bedarfsgemeinschaft bekannt, der jetzt ein Berufskolleg besucht und für dessen selbst zu bestellendes Schulmaterial ihm 75 Euro an Selbstkosten aufgebürdet werden. Hinzu komme noch ein Eigenanteil an den von dem Kolleg in Sammelbestellung angeschafften Büchern, der leicht noch einmal 20 Euro ausmachen könne.

»Wenn man weiß, dass in mehrköpfigen Bedarfsgemeinschaften ohnehin für den Lebensunterhalt mit jedem Cent gerechnet wird, ist das auch zugleich eine Bestrafung für alle in dieser Gemeinschaft lebenden Personen, die ja keinerlei andere Bezüge zum Ausgleich haben«, kritisiert Höger.


Höger fordert ebenso wie die GEW-Vorsitzende in OWL, Sabine Unger, die Kommunen auf, in solchen Fällen die Anschaffungskosten dauerhaft zu übernehmen. Die werden jedoch mit Hinweis auf die Landesgesetzgebung, die zwar eine solche kommunale Kostenübernahme erlaubt, es den Schulträgern aber überlässt, dies auch so zu entscheiden, abgelehnt, berichtet Höger. Abgesehen von den dann entstehenden Kosten würde man in ein sehr kompliziertes Bedürftigkeitsermittlungsverfahren eintreten müssen mit erheblichem Verwaltungsaufwand, argumentiere die Verwaltung.

Im Ergebnis erschwere sich der Zugang zu Bildung durch die Selbstkostenübernahme, sagt Höger. Die Chancendefiziet bei sozial schwachen Familien würden weiter zunehmen. Högers Kritik trifft allerdings nicht auf Bielefeld zu: Auf Antrag der grünen Fraktion wurde hier beschlossen, dass die Kommune die Kosten für die Schulbücher von ALG-II-Beziehern übernimmt.