Webwecker Bielefeld: Aufspaltung abgelehnt (27.09.2006)

Aufspaltung abgelehnt (27.09.2006)




Der Betriebsrat des Vereins BAJ stimmt der Neuordnung der Jugendberufshilfe zu. Damit hört der Konsens jedoch auch schon auf. Auf einer Betriebsratssitzung in dieser Woche lehnt der Betriebsrat eine Aufspaltung des BAJ nämlich deutlich ab. »Eine Aufspaltung schwächt beide Teile und macht Synergieeffekte zunichte«, erklärt Albert Heidinger, Betriebsratsvorsitzender im BAJ.

Der Verein BAJ ist ein gemeinnütziger Verein mit Sitz auf dem ehemaligen Industriegelände Dürkopp Tor 6. Jugendliche werden aus- und weitergebildet. Ziel ist es dabei, sie in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren. Aktuell werden im BAJ rund 500 Jugendliche betreut. Die Stadt verlangt nun eine Aufspaltung des BAJ in eine Jugendberufshilfe und einen freien Bereich. Für die Jugendberufshilfe hat die Stadt bis 2010 Geld zugesagt. Über den zweiten Bereich soll sich das BAJ um Aufträge bei der Agentur für Arbeit bemühen. Die Stadttochter REGE – Gemeinnützige Regionale Personalentwicklungsgesellschaft mbH – die als Steuerungsgesellschaft die lokale Arbeitsmarktpolitik der Stadt betreibt – hat die Aufspaltung forciert und vom BAJ-Vorstand eine Entscheidung verlangt.

Der Vorstand hat inzwischen zähneknirschend zugestimmt. Eine Mitgliederversammlung am 27. September muss aber ebenfalls noch grünes Licht für die Aufspaltung geben, bevor der Rat der Stadt das Thema in seiner Sitzung am 28. September behandeln wird. Der Betriebsrat des BAJ hält auch das städtische Argument, künftig müssten kommunaler und wettbewerblicher Teil sauber getrennt sein, für vorgeschoben, da die Stadt in der Jugendberufshilfe selbst mischfinanziere. Wenn die Stadt beim BAJ tatsächlich 775.000 Euro einsparen wolle, würde dies bei einem aktuellen Beschäftigtenstand von 20 Mitarbeitern monatlich 3.200 Euro Lohneinbuße bedeuten.

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di hat bereits im Jahr 2005 eine Notlagenvereinbarung mit dem Verein BAJ e.V. abgeschlossen. Mit dieser Vereinbarung haben die Beschäftigten des BAJ e.V. zeitlich befristet auf die Zahlung von Urlaubs- und Weihnachtsgeldern verzichtet. In Einrichtungen der Konkurrenz werden für ausgebildete Pädagogen Bruttolöhne bis zur Hälfte unter geltenden Tarifstandards bezahlt. »Unter diesen Bedingungen ist es auszuschließen, dass eine dem Klientel entsprechende pädagogische Betreuung zu gewährleisten ist«, erklärt ver.di Bielefeld.

Für ver.di ist die besondere Stärke des Vereins BAJ  das vielfältige Angebot an Maßnahmen mit unterschiedlichsten Laufzeiten und Qualifikationen unter einem Dach. Damit ermögliche der Verein ein weitgehend passgenaues, aufeinander aufbauendes Angebot  für marktbenachteiligte Jugendliche.

ver.di fordert nun gemeinsam mit dem Betriebsrat eine Aussetzung des Ultimatums durch die Stadt. Die Stadt solle stattdessen ein tragfähiges Zukunftskonzept entwickeln. Für das BAJ als Ganzes wird eine finanzielle Absicherung durch die Stadt gefordert.

ver.di fordert weiter, dass die Maßnahmen der Berufsbildung nach Mindestkriterien zu vergeben sind, etwa durch die Erstellung von Qualitätsstandards, die Gewährleistung tariflicher Vergütungen und Rahmenbedingungen für die Beschäftigten.