Webwecker Bielefeld: Schlichtungsberatung bei Schimmelschäden (01.11.2006)

Schlichtungsberatung bei Schimmelschäden (01.11.2006)



Die ewigen Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern über die Frage der Ursache von Feuchtigkeits- und Schimmelschäden in Mietwohnungen sind der Bielefelder Kooperationsgemeinschaft zu Schimmelschäden in Gebäuden schon lange ein Dorn im Auge. »Sie führen zu keiner Lösung und enden schlimmstenfalls vor Gericht«, klagen die beteiligten Institutionen, zu denen die BGW, Haus & Grund, der Mieterbund und die Verbraucherzentrale gehören.

Deshalb gibt es ab jetzt die bundesweit einmalige Schlichtungsberatung zur gemeinsamen Ursachenklärung der Schimmelprobleme. Ergänzend soll auch auf eine fachgerechte Schadensbeseitigung hingewirkt werden. Die Kooperationsgemeinschaft bietet als Schlichtungsgremium mit jeweils zwei Vertretern der Mieterseite und der Vermieterseite ihre gemeinsamen interdisziplinären Kompetenzen und langjährigen Erfahrungen zu Schimmelschäden in Innenräumen an.

Kern des Angebotes ist ein Beratungstermin vor Ort, bei dem zunächst im Gespräch mit beiden Parteien - Mieter und Vermieter – und dem Schlichtungsgremium eine umfassende Analyse der Schadenssituation aus beiden Perspektiven vorgenommen wird. Außerdem wird eine Schadensaufnahme in der Wohnung durchgeführt, bei der bauseitige und nutzerseitige Aspekte zur Feuchtigkeitssituation auch messtechnisch erfasst werden. Ziel ist es, mit relativ geringem Aufwand ein dennoch qualifiziertes Begutachtungs- und Einigungsergebnis zu erzielen. In einer gemeinsamen Abschlußsitzung werden den Parteien die Ergebnisse der Ortsbesichtigung eingehend erläutert, die Handlungsempfehlungen ausgesprochen, diskutiert und abschließend die gemeinsam erarbeitete Lösung als Ergebnis festgelegt.
Bei diesem Angebot handelt es sich nicht um ein nach dem Schlichtungsgesetz NRW anerkanntes Schlichtungsverfahren und es stellt auch kein Gutachten dar, erläutert Jürgen Upmeyer von Haus & Grund die rechtlichen Rahmenbedingungen des Verfahrens. Sofern keine Einigung erzielt wird, steht den Parteien der ordentliche Rechtsweg immer noch offen.

Als Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Schlichtungsarbeit weist Joachim Knollmann vom Mieterbund auf die beiderseitige, freiwillige Teilnahme hin:»Basis soll das ernsthafte Interesse aller Verfahrensbeteiligten an einer gemeinsamen Lösung sein«. Die Schlichtungsberatung kostet für die Streitparteien jeweils pauschal 50 Euro. »Auch wenn das die Kosten für die beteiligten Institutionen bei weitem nicht deckt, unterstützen wir diese Maßnahme gern«, sagt Norbert Müller von der Bielefelder Gemeinnützigen Wohnungsgesellschaft (BGW). Denn Feuchtigkeits- und Schimmelprobleme sind bei dem hohen Altbaubestand auch in Bielefeld weit verbreitet.

Ganz unerfahren starten die Kooperationspartner dieses Angebot nicht. »Im vorigen Winter haben wir einen internen Testlauf mit acht Fällen durchgeführt, der uns darin bestärkt hat, dieses Angebot fortzusetzen«, gibt Marle Kopf von der Verbraucherzentrale die ersten Erfahrungen mit der neuen Beratung bekannt. Es waren aber auch Modifikationen zum ursprünglichen Verfahrensablauf notwendig.


Die Anmeldung für die Schlichtungsberatung erfolgt beim Mieterbund. Nähere Informationen zum Verfahren sind bei den beteiligten Institutionen erhältlich. Mieterbund, Marktstr. 5, Tel.:  0521 / 560550
Verbraucherzentrale Umweltberatung Tel.: 0521 / 69550
Haus & Grund, Alter Markt 11, Tel.: 0521 / 964300