Webwecker Bielefeld: Stromanbieterwechsel kann sich lohnen (15.11.2006)

Stromanbieterwechsel kann sich lohnen (15.11.2006)



Verbraucherschützer raten es seit langem – und nun haben auch Politi­ker angesichts drastischer Preissteigerungen die Botschaft im Gepäck, beim Strombezug nach günstigeren Anbie­tern Aus­schau zu halten. »Rund fünf Prozent der bundesdeutschen Haushalte haben sich bislang erst für einen neuen Lieferanten entschie­den«, weiß die Verbraucherzentrale NRW, dass Verbraucher die seit 1998 mögliche Wahl­freiheit nur zögerlich annehmen. Unwissenheit um die einfachen Wechsel­modalitäten sowie die Sorge, irgendwann im Dunkeln sitzen zu müssen, sind dabei die Haupthemmnisse, Kunde bei einem günstigeren Stromanbieter zu werden – was sich zumeist rech­nen kann. „Für eine vierköpfige Familie kann eine Ersparnis von rund 50 Euro im Jahr durch einen Wechsel zu einem günstigeren Stroman­bieter drin sein. Wer den Wechsel dann noch mit einem Energiespar-Pro­gramm im Haushalt kombiniert, hat ein optimales Spar-Paket geschnürt«,hat die Verbraucherzentrale herausgefunden.

Um den günstigsten Anbieter aus­findig machen zu können, muss man zunächst die Bestandteile von Strompreisen kennen. Sie setzen sich nämlich zusammen aus dem verbrauchsunabhängigen Grundpreis in Euro pro Monat oder Jahr und dem Verbrauchs- oder Arbeitspreis in Cent pro Kilowatt­stunde. Bei manchen Unternehmen wird der Grundpreis noch in einen Leistungs- und einen Verrechnungspreis (Zählermiete) auf­geteilt. Wichtig ist es, immer nur Bruttopreise miteinander zu ver­gleichen, in denen Stromsteuer, aktuelle Mehrwertsteuer, alle sons­tigen Abgaben und das Netznutzungsentgelt schon enthalten sind.

Um das individuell günstigste Angebot zu finden, ist der eigene Stromverbrauch pro Jahr eine wichtige Größe. Eine erste Über­schlagrech­nung kann man anhand der letzten Jahres-Stromab­rechnung vornehmen, der man die Preise des neuen Anbieters zugrunde legt. Hilf­reich sind auch Internetseiten (zum Beispiel www.verivox.de www.stromtarife.de www.stromseite.de ), mit deren Hilfe man nach Ein­gabe des persönlichen Jahresverbrauchs und der Postleitzahl einen Vergleich der Jahreskosten bei verschie­denen Versorgern erhält.

Je kürzer die Vertragsbindung, umso fle­xibler ist der Stromkunde. Empfehlenswert sind Vertrags­laufzei­ten von nicht mehr als einem Jahr, damit schnell auf aktuelle Preisentwicklun­gen reagiert und gegebenenfalls zu einem neuen Anbieter gewechselt werden kann. Die Kündigungsfrist sollte zudem nicht mehr als einen Monat betragen. Der Vertrag müsste auch ein Sonderkündigungsrecht einräumen, falls der Strompreis steigt. Wechselwillige sollten zudem vorsichtig sein bei Angeboten, bei denen sie sich zu einer höheren Vor­auszahlung – zum Beispiel in Höhe des Jahresbetrages – verpflichten.

Modalitäten beim Wechsel: Wer den Versorger auf Herz und Nie­ren geprüft hat, schickt das ausgefüllte und unterschriebene Ver­tragsfor­mular an den neuen Stromanbieter zurück. Dieser über­nimmt dann alle weiteren Formalitäten – und kündigt zum Beispiel beim alten Versorger. Fürs Wechseln dürfen keine Entgelte verlangt werden. Der neue An­bieter regelt mit dem alten Versorger auch den notwendigen Datenaus­tausch und falls notwendig das Ablesen der Stromzähler. Es ist kein Austausch von Zählern erfor­derlich! Der bisherige Versorger schickt eine Bestätigung der Kün­digung und eine Schlussrechnung über die bis zum Wechsel erbrachte Stromversorgung.

Niemand muss fürchten, im Dunkeln zu sit­zen. Denn die so genannte »Versorgungspflicht« regelt, dass die Strom­versorgung immer reibungslos funktioniert. Sollte der neue Versorger aus welchen Gründen auch immer aus­fallen, erfolgt die nahtlose Be­lieferung durch den örtlichen Grundversorger. Verbrau­chern bleiben dann drei Monate Zeit, sich einen neuen Stromver­sorger zu suchen.

 

Weitere Informationen rund um den Wechsel des Stromanbieters enthält ein neues Faltblatt der Verbraucherzentrale NRW, das für Selbstabholer kos­tenlos in der Bielefelder Beratungsstelle erhältlich ist