Webwecker Bielefeld: Ruegemer-Interview02

Kritik an Cross-Border-Leasing (Teil 2)



Das Schienennetz müsste in der Laufzeit erhalten bleiben?

Ja, und es müsste betriebsbereit gehalten werden. Der Investor muss seinem Finanzamt jährlich Berichte liefern, die die Stadt Bielefeld zu liefern hätte. Die Betriebsbereitschaft muss darin nachgewiesen sein, nur auf Grund dessen gibt es ja einen Steuervorteil. Der Investor darf auch unangemeldete Inspektionen durchführen. Da entstehen zwei Risiken: Erstens, eine Anlage über einen langen Zeitraum betriebsbereit zu halten, die man in diesem Umfang nicht mehr braucht, ist teuer. Passt man das Netz aber zweitens einem gesunkenen Bedarf an, dann sind Schadenersatzzahlungen fällig. Genauer: Das ist ein Kündigungsgrund für den Investor. Die Schadenersatzzahlungen werden für diesen Fall vertraglich für jedes Jahr fixiert und richten sich im wesentlichen danach, was dem Investor an gesparten Steuern entgehen würde. Das ist in der Regel, außer in den letzten Jahren des Vertrags, ein mehrfaches des anfänglichen Barwertvorteils.


Die Gegenargumentation könnte lauten, dass das cross-border-verleasen von Gebäuden beispielsweise wesentlich risikovoller sei, weil niemand weiß, ob die Gebäude in 30 Jahren noch stehen. Eine Stadtbahn hingegen wird mit großer Wahrscheinlichkeit auch in 30 Jahren noch existieren.

Zu einem Straßenbahnnetz gehören auch technische Einrichtungen, beispielsweise Oberleitungen, Signalsysteme und Tunnels. Die müssten alle betriebsbereit gehalten werden.


Könnte ein weiterer Kritikpunkt das Vertragswerk sein? Selbst die Ratsmitglieder steigen offensichtlich gar nicht durch, was sie da eigentlich unterzeichen.

Die sollen oder können auch gar nicht durchsteigen, selbst wenn sie wollten. In keinem bisher bekannten Fall, es sind schon über 200 Verträge bundesweit abgeschlossen worden, wurde dem jeweiligen Beschlussgremium der Wortlaut des Vertrages vorgelegt. Insofern hat kein Beschlussgremium bisher die Möglichkeit gehabt, tatsächlich eine Kontrolle auszuüben. Einzelne Ratsfraktionen haben Einsicht beantragt. Die Gegenargumentation war: Ihr könnt das sowieso nicht verstehen, die Verträge sind in Wirtschaftsenglisch und US-Recht. Selbst wenn Fraktionen rechtlichen Beistand einholen wollten, ist die Vorlage des Vertragstextes verweigert worden. Insofern kann man sagen, dass das nicht nur eine nicht mögliche Kontrolle, sondern eine Aushöhlung der Demokratie ist. Und es ist auch der Bruch von Vorschriften im deutschen Recht, wo ganz eindeutig gesagt wird, die Amtssprache ist deutsch.


Gibt es Fälle, wo eine Stadt wegen Vertragsbruch an den Investor zahlen musste?

Ein solches Platzen des Vertrages ist bisher nicht bekannt. Dies ist auch ganz unwahrscheinlich, weil die frühesten Verträge dieser Art erst acht Jahre alt sind. Der erste Vertrag in Deutschland wurde in Mannheim 1995 geschlossen, die Mehrheit der Verträge wurden seit 1999 geschlossen. Dass es in den ersten Vertragsjahren platzt, ist unwahrscheinlich. Da kann man ja den Bedarf, zum Beispiel am Schienennetz, noch überblicken. Zudem gibt es einen Opportunitätsgrund: Vielleicht hätte es schon Gründe zur Kündigung gegeben, aber die US-Investoren und Arrangeure würden jetzt noch nicht kündigen. Damit würden sie sich insgesamt das ganze Geschäft kaputt machen, wo man noch mitten im Vertragsschließen in der ganzen Bundesrepublik ist.


Und wo sind CBL-Geschäfte im Vorfeld eines Abschlusses zurückgenommen wurden?

Insgesamt gibt es einige Fälle, wo Ratsmehrheiten entgegen ursprünglicher Beschlussfassung dann doch gekippt sind. Diese durchaus häufigen Fälle in circa 30 Städten und Gemeinden tauchen aber in der großen Öffentlichkeit bisher so gut wie nie auf.