Webwecker Bielefeld: Windelsbleiche02

Gelebtes Wasserschutzgebiet (Teil 2)



Dafür weiß er etwas über die Auflagen zu erzählen, die der Flughafen GmbH wegen der Wassergewinnung gemacht wurden. So darf Regenwasser nicht neben der Landebahn oder dem neu geplanten Rollweg versickern, sondern muss abgeführt werden. Außerdem darf der Rasen auf dem Flughafen nicht mit Pestiziden behandelt werden, vielmehr weiden auf den Flächen Schafe. »Wir leben es wie ein Wasserschutzgebiet, sagen wir mal von den Schildern und der Betreuung her«, erklärt Kulaczewski. Um die Brunnen außerhalb des Flughafens steht deshalb ein Zaun, das Betreten des Geländes ist verboten.

Juristisch hingegen ist dort kein Wasserschutzgebiet. Das müsste von der Bezirksregierung in Detmold ausgewiesen werden, der Antrag dafür liegt da schon lange. »Zur Zeit geht in Detmold aber gar nichts«, so Kulaczewski. Zu den Gründen dafür will er sich jedoch äußern, man setze bei der Bezirksregierung andere Prioritäten. »Man ist derzeit eben mehr in Mantinghausen oder Kalletal tätig, als jetzt an dieser Stelle. Ich kann aber nicht beurteilen, ob das dringendere Probleme sind«, sagt er diplomatisch.

Im Stadtgebiet ist nur bei dem Wasserwerk in Windelsbleiche und dem in Ubbedissen kein Wasserschutzgebiet ausgewiesen. »In der Wasserschutzgebietsverordnung Schutzzone 1+2 eines Wasserschutzgebietes ist das Anlegen von Start- und Landebahnen verboten ist«, beschreibt einer der informierten Bürger die Bedeutung eines Wasserschutzgebietes für Windelsbleiche.

Olaf Kulaczewski gibt ihm Recht, nimmt ihm aber die Hoffnung, damit dem Flughafen den Garaus machen zu können: »Hier greift der Sachverhalt des so genannten Bestandsschutzes, das ist eine vorhandene Anlage, die darf nicht entfernt werden«, beschreibt er die Rechtslage. Und da das Gelände für die Verlängerung noch nicht als Wasserschutzgebiet ausgewiesen ist, kann dort auch gebaut werden. »Es kann sein, dass das Schutzgebiet zeitgleich mit der Landebahn kommt. ich glaube nicht, dass es früher kommt«, so der Fachmann. Möglich wäre aber auch, dass erst die Landebahnverlängerung kommt. Und wenn danach das Wasserschutzgebiet ausgewiesen wird, gilt für sie Bestandsschutz.

Olaf Kulaczewski glaubt aber auch, dass die Bezirksregierung den Ausbau auch genehmigen würde, wenn das Gelände schon Wasserschutzgebiet wäre. »Man kann für jedes Verbot auch eine Ausnahmeregelung machen. Hier wird man eine vom Standard abweichende Lösung finden«, sagt er noch gegen den Lärm eines startenden Flugzeuges. Als das weg ist, fügt er hinzu: »Mancher wird sagen, das ist ein fauler Kompromiss. Aber so wird es nach meiner Einschätzung, wenn man hier ein Schutzgebiet ausweist, umgesetzt werden.«

Ob zu dem Kompromiss auch der geplante Rollweg gehört, bleibt abzuwarten. »Einer der Brunnen liegt praktisch direkt auf dem Rollweg«, weiß Hans-Joachim Ludwig. »Der Brunnen darf auf jeden Fall nicht überbaut werden«, antwortet ihm Olaf Kulaczewski. Der Frage nach der Notwendigkeit des Rollweges werde zudem im Rahmen der laufenden Umweltverträglichkeitsprüfung nachgegangen.

Info:
Der Plan zur Landebahnverlängerung
Und die Argumente der Bürgerinitiative dagegen.