Webwecker Bielefeld: modellregionland03

Landtag entscheidet über Modellregion OWL (Teil 3)



Einführung der Budget orientierten Wohnraumförderung in der Modellregion. Statt durch eine zurzeit geltende kontingentierte Zuteilung von Wohneinheiten soll die Wohnraumförderung durch ein regionales Gesamtbudget erfolgen. Über die Verteilung der Fördermittel nach den Bestimmungen der Wohnraumförderung des Landes entscheidet die Region; sie kann dabei eigenständig über den Mittelansatz nach konkreten örtlichen Erfordernissen bestimmen und so vorrangig innovative Wohnungsbauprojekte fördern. Die Verfolgung hoher Qualitätsansprüche im Wohnungsbau ist ein wichtiger Standortfaktor. Zudem soll mit dem Modellversuch mehr Flexibilität bei der Lösung örtlicher und regionaler Wohnungsmarktprobleme erreicht werden.

Die folgenden Vorschläge aus der Region Ostwestfalen-Lippe sind bereits landesweit umgesetzt und kommen deshalb nicht mehr für das Modellprojekt in Frage:

Der Erlass über die Berücksichtigung der Belange des Waldes bei der Bauleitplanung und bei der Zulassung von Vorhaben wurde aufgehoben.

Ein beschleunigtes landesplanerisches Anpassungsverfahren nach § 20 des Landesplanungsgesetzes bei der Genehmigung großflächiger Einzelhandelsbetriebe ist bereits derzeit möglich; erforderlich ist die Übereinstimmung des Vorhabens mit den Vorgaben eines Regionalen Einzelhandelskonzeptes, welchem betroffene Gemeinden, sachkundige Institutionen und die Bezirksregierung zugestimmt haben; der Einzelhandelserlass vom 7. Mai 1996 steht dem nicht entgegen.

Auf den Zustimmungsvorbehalt des Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit bei der Bewilligung von Sonn- und Feiertagsarbeit nach dem Erlass über die Durchführung des Arbeitszeitgesetzes vom 18. Mai 1999 wurde verzichtet. (...)«

Zur Kritik an der Modellregion siehe den entsprechenden Ordner in der Rubrik Nachrichten des WebWeckers. Dieser Artikel steht auch als PDF-Download zur Verfügung