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Pay-Back ohne Datenschutz



Privacy_Card
Die Karte, die mehr Datenschutz brachte: Das Landgericht München hält sie für unzulässig

Die Privacy-Karte, die den Teilnehmern der Payback-Karte den Datenschutz bringen sollte, konnte der Datenschutzverein FoeBuD juristisch nicht durchsetzen. Das Landgericht München lehnte eine Berufung ab. Damit ist rechtskräftig, dass die Privacy-Karte eine unzulässige Vervielfältigung der Payback-Karte ist









Von Manfred Horn


Jetzt ist es juristisch endgültig: Das Landgericht München weist die Berufung des Bielefelder Vereins FoeBuD in Sachen Payback-Karte ab. Damit wird das Urteil des Amtsgerichts München vom 5. September 2002 rechtskräftig, nach dem die Kündigung der Pay-Back-Karte des Vereins durch die Karten-Betreiber nicht zu beanstanden sei. FoeBuD hatte sich gegen den Willen der Payback-Betreiber mit einer eigenen, sogenannten Privacy-Karte, am Punktesammeln beteiligt.

Der Verein FoeBuD engagiert sich seit Jahren für den Datenschutz, unter anderem durch die jährliche Verleihung von Negativ-Datenschutz-Preisen, den sogenannten »Big Brother Awards«. Einen Award erhielt bereits im Jahr 2000 das Unternehmen »Loyality Partner«, das die Payback-Karte betreibt. Punkte sammeln ist in und die Portemonnaies von 15 Millionen Deutschen sind mit entsprechenden Karten gefüllt: Sei es die papierene Rabattkarte des Bäcker um die Ecke, der Kunden nach 100 Einkäufen eine Teigware umsonst spendiert oder seit eineinhalb Jahren eben die Payback-Karte, dem »Shopping-Begleiter, mit dem der Einkauf zum positiven Erlebnis wird«. Handelsketten wie »real«, »OBI«, »DEA«, »Kaufhof« und »Europcar« finden sich bei der Karte zusammen, um Einkaufen zum Leben schlechthin zu erklären: Die Karte ist in allen Geschäften dieser und einer ständig wachsenden Zahl weiterer Unternehmen gültig. Sie ist die Rabatt-Karte Nummer 1 in Deutschland, die mehr Umsatz macht als alle anderen Rabattsysteme zusammen.

»Sind Sie bereit für den Prämien-Hammer des Jahres? Möchten Sie ein Top-Produkt über 35 Prozent günstiger bekommen als der Rest der Welt? Dann auf die Punkte, fertig, los«, wirbt Payback. Bei jedem Einkauf kann die Karte an der Kasse vorgelegt werden und Punkte werden gutgeschrieben. Wer für zehn Euro einkauft, erhält zehn Punkte. Wer kennt nicht die mechanische Ansage der Kassiererin: »Haben Sie die Punktekarte?» Ab 1500 Punkten können die Punkte in Geld oder Prämien getauscht werden, ab 7500 Punkte winken »Top-Produkte«. Bis dahin ist es zwar ein weiter Weg und viele Schweinesteaks oder Tankfüllungen müssen erworben werden, aber die Karte wird trotzdem häufig genutzt: Suggeriert sie doch, einen Gewinn beim Einkauf machen zu können. Auch die multikulturelle Bevölkerung Deutschlands scheint den alten Spruch zu bestätigen: Die Deutschen, ein Volk von Schnäppchenjägern.

Dass die Payback-Karte ein zweifelhaftes Schnäppchen sein könnte, kommt dabei den wenigsten in den Sinn. Die Rabatt-Punkte sind in die Preise einkalkuliert, wer ohne Payback-Karte zahlt, zahlt schlicht mehr. Die Journalistin und Datenschutz-Expertin Christiane Schulzki-Haddouti zitiert die us-amerikanische Verbraucherlobby, die regelmäßig Supermärkte beobachtet und herausfand, dass in Supermärkten mit Rabattkarte die Preise um 20 Prozent höher seien als in Supermärkten ohne Karten. Rabattkarten haben ausschließlich die Funktion, im Dschungel von Warenanbietern Kundenbindung herzustellen. Diese Treue wird dann mit Punkten belohnt.