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Big Brother Bayer (Award an Bayer verliehen; 30.04.2003)



padeluun
padeluun vom FoeBuD verteilt eifrig Flugblätter. Doch bei der Bayer-Aktionärsversammlung galt für einige: »Eintritt nur ohne Flugblätter«











Am vergangenen Freitag kam der Big-Brother-Award zu Bayer. Bei der Aktionärsversammlung des Konzerns wurde der Negativ-Datenschutz-Preis übergeben, samt Kritik. Der Vorstand zeigte Unverständnis.


Von Manfred Horn

Im vergangenen Jahr erhielt die Bayer AG einen Big-Brother-Award. Der Negativ-Datenschutzpreis wird, initiiert vom Bielefelder Verein FoeBuD, seit drei Jahren jährlich an Unternehmen, Organisationen und Personen verliehen, die besonders negativ im Bereich des Datenschutzes auffallen. Bei der Preisverleihung 2002 war die Bayer AG nicht zugegen, um den Preis anzunehmen.

Grund für Rena Tangens und padeluun vom FoeBuD, am vergangenen Freitag zur Bayer Jahres-Aktionärsversammlung nach Köln zu fahren. Dort allerdings herrschten bedenkliche Zustände. Die Aktionärsversammlung in einer Messehalle in Köln-Deutz glich einer Festung. Vor den Eingängen verteilten der FoeBuD und andere Organisationen Flugblätter an die Aktionäre. Ein zahlreich vertretener Sicherheitsdienst nahm den Aktionären die Flugblätter am Eingang jedoch teilweise wieder ab. Dieses führte zu Aufregung und Beschwerden einiger Aktionäre, der Vorstand bügelte jedoch ab und erklärte, von einer Beschlagnahme von Flugblättern wisse man nichts. Ausserdem herrschten am Eingang penible Sicherheitskontrollen mit Metalldetektoren und Taschenkontrolle. »Die Eingangskontrollen waren heftiger als bei einem Interkontinental-Flug», sagt Rena Tangens. Journalisten mussten sich akreditieren, längst nicht alle erhielten Zutritt. Die, in den Saal gelangten, durften dort unausgesprochen keine Fotos machen. Eine Journalistin aus Bielefeld machte einige Bilder und wurde prompt vom Sicherheitspersonal abgeführt. Sie musste alle Bilder, die sie in der Halle gemacht hatte, löschen.

»Bayer macht allen klar, dass sie die Macht und Kontrolle haben«, sagt Tangens. Dieses gelte offensichtlich nicht nur für die Mitarbeiter, sondern auch für die Aktionäre. Den Award erhielt Bayer, weil sie Bewerber um einen Ausbildungsplatz zu einem Drogentest zwingt und die daraus gewonnenen Daten maßgeblich über die Einstellung entscheiden. Beim sogenannten »Drogenscreening« soll durch einen Urintest ermittelt werden, ob der Bewerber zum Beispiel Mariuanha konsumiert. Der Test in nicht eine Verletzung der Privatsphäre, er ist auch äußert unsicher. Es hat bereits positive Befunde nach der »Einnahme« von Mohnkuchen gegeben. Zwar können die Bewerber das Drogenscreening auch ablehnen. Doch wer so handelt, hat schlechte Chancen, einen Ausbildungsplatz zu erhalten. Die Schweigepflicht der Betriebsärzte, die die Untersuchung durchführen, ist zwar offiziell gewährleistet, Details der Testergebnisse dürfen der Firmenleitung nicht mitgeteilt werden. Stattdessen aber gibt es Vermerke wie »Bewerber/in geeignet« oder »nicht geeignet«.