Webwecker Bielefeld: zaster02

Zaster-Raster (Teil 2)



Dass richtige Abzocker bestraft werden, findet Stefan Bröhl in Ordnung: »Denen gönne ich es, dass sie jetzt das BAFöG-Amt im Nacken haben und das Geld zurückzahlen müssen«, sagt der Studierendenvertreter und grinst. Ebenso wie Burkhard Freier ist er aber der Meinung, dass der Zweck nicht die Mittel heiligt.

Tatsächlich wurden durch den Datenabgleich auch in Bielefeld einige dreiste Betrüger mit erheblichem Vermögen erwischt, wie Christian Noske weiß. Zwar reichen die nicht an den bundesweiten Spitzenreiter heran, der bei Zinseinkünften von 200.000 Euro pro Jahr auch noch BAFöG kassierte. »Wenn Vermögenswerte von zwanzig- bis dreißigtausend D-Mark, vielleicht sogar in Euro, vorhanden sind, kann man durchaus von erheblichem Vermögen sprechen«, erklärt Chrisian Noske. In diesen Fällen sei man mit dem Bußgeld auch an die Obergrenze von 2500 Euro gegangen. Aber manchmal sei den ertappten BAFöG-Empfängern auch einfach Unwissen zum Verhängnis geworden: »Es gibt dieses vielzitierte Sparbuch, das von der Großmutter bei der Geburt des Kindes auf den Namen des Enkelkindes angelegt wurde und das dann zur Hochzeit oder zum Studienabschluss eine Überraschung werden sollte«, so Noske.

Die Überraschung war in diesen Fällen eine böse, die Studierenden mussten die staatliche Unterstützung zurückzahlen. »Da wurden manchmal zehn- bis fünfzehntausend Euro zu Unrecht kassiert«, beschreibt Christian Noske, das Ausmaß des Schadens. Wieviel insgesamt zurückgezahlt werden muss, wagt er aber noch nicht vorherzusagen. »Da sind wir mit dem Datenabgleich noch nicht weit genug«, so der BAFöG-Fachmann.

Ginge es nach dem Willen des stellvertretenden Datenschutzbeauftragten, würde der auch nicht weitergehen, solange die Gesetze die Rasterfahndung nicht ausdrücklich erlauben: »Die einzige Möglichkeit, die wir im Moment sehen ist, dass möglichst schnell eine hinreichende Rechtsgrundlage geschaffen wird«, so Burkhard Freier. Grundsätzlich hätte er aber Stichproben bei Antragstellung für besser gehalten, als hinterher alle Empfänger zu überprüfen. »Stichproben bei etwa zwanzig Prozent der Fälle, das würde sich schnell unter den Leistungsempfängern herumgesprochen«, glaubt Freier, dass die Keule Rasterfahndung überzogen ist.

BAFöG-Empfängern empfiehlt Freier, beim BAFöG-Amt anzufragen, welche Daten zu welchem Zweck gespeichert und an wen sie übermittelt werden. »Und wenn man dann nicht mehr weiter weiß, sollte man sich einen Anwalt nehmen«, so der stellvertretende Datenschutzbeauftragte. Das hat eine Münsteraner Studentin bereits getan und Klage gegen den Datenabgleich vor dem Verwaltungsgericht eingereicht.