Webwecker Bielefeld: mobielausglied02

Ausgliederung moBiels wird geprüft (Teil 2)



Hin und her ging es im Rat auch bei der Frage, ob es ein für den steuerlichen Querverbund relevantes Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gebe. Für Godehard Franzen ist die Sache klar: »Im EuGH-Urteil kommt das Wort Querverbund überhaupt nicht vor«. Das Urteil des EuGH vom 24. Juli 2003 bezog sich unter anderem auf die Zulässigkeit von Beihilfen im ÖPNV. Angerufen worden war das EuGH vom Bundesverwaltungsgericht Deutschlands. In dem EuGH-Urteil wird herausgestellt, dass in Deutschland eine unklare Rechtslage herrsche. Das europäische Beihilferecht wurde für grundsätzlich anwendbar auf den ÖPNV erklärt und das Bundesverwaltungsgericht zurückbeauftragt, Rechtssicherheit herzustellen.

Die Debatte über die Möglichkeit und Unmöglichkeit eines Querverbundes werde bereits seit 34 Jahren geführt. Doch mit einem kurzfristigen Ende dieser steuerlich günstigen Möglichkeit sei nicht zu rechnen. In Richtung Ratsmehrheit stellte er fest, diese wolle Verordnungen umsetzen, die noch gar nicht existierten: »In diesem Fall gibt es nichts zu prüfen«. Inge Schulze (Grüne) bemerkte, es blieben Fragen nach dem EuGH-Urteil. Der Deutsche Städtetag fordere deswegen den Bundestag und Bundesrat auf, eine gesetzliche Anpassung vorzunehmen. Für Inge Schulze stand der Antrag der CDU ebenso wie für die SPD und PDS unter dem Verdacht, damit eine Parität bei den Stadtwerken verhindern zu wollen. Das wollen die Grünen nicht mitmachen: »Die Stadt kann den ÖPNV nicht finanzieren. Sie riskieren mit diesem Antrag die Zukunft des ÖPNV in Bielefeld«.

Verabschiedet wurde im Rat mit den Stimmen der CDU, BfB und FDP sogar ein noch weitergehender Antrag, nämlich der der FDP. Dieser beinhaltet zusätzlich, dass die Wettbewerbsfähigkeit von moBiel von jetzt an jährlich zu prüfen sei.




Aufgabe einer öffentliche Aufgabe?




Kommentar von Manfred Horn

Auch von das CDU-Ratsmitglied Rainer Lux feststellte: »Wir sind stolz auf unseren öffentlichen Nahverkehr«, man wolle ihn wenn möglich sogar ausbauen und hinzufügte, es sei nicht geplant, moBiel zu verkaufen: Das alles klingt wenig glaubwürdig. Klar wollen CDU, BfB und FDP moBiel im Moment nicht verkaufen. Der Grund dafür ist aber schlicht, dass sicherlich niemand ein Unternehmen erwerben will, das jährlich garantierte Miese macht.

Der ÖPNV, so er denn dieses Namens würdig sein will, muss im Gegenteil Verlust machen. Das liegt sozusagen in der Struktur des Geschäfts. Desto flächendeckender, desto häufiger er verkehrt, desto mehr Menschen nutzen ihn auch. Doch: Diese Mehrnutzung bringt nicht die zusätzlichen Kosten herein, die durch neue Strecken und bessere Vertaktung entstehen. Kurz gesagt: ÖPNV ist eine quasi-öffentliche Aufgabe, die sich in diesem Umfang nicht privatwirtschaftlich organisieren lässt. Sicher, die Bundesbahn ist inzwischen auch privatisiert: Doch dort – abgesehen davon, dass die Bundesregierung nach wie vor großen Einfluss auf die Geschäftspolitik der Bahn hat, schließlich zahlt sie die Fehlbeträge – sieht man sehr schön, wohin Privatisierung führt: Zur Ausdünnung des Netzes, zur Stilllegung vieler Strecken. Volle Konzentration gilt nur noch den Hauptstrecken. Ein privatwirtschaftlicher ÖPNV würde vielleicht noch von Brackwede bis Babenhausen verkehren, verstreute Stadtteile jedoch würden sich nicht mehr lohnen.