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Bei Pflege – schnell Sozialfall (28.04.2003)



»Ein pflegebedürftiger Mensch darf im Alter nicht zum Sozialfall werden«, fordert die CDU-Landtagsabgeordnete und Bielefelder Ratsmitglied Angelika Gemkow. Die Sozialämter dürfen nach der gültigen Rechtsverordnung zum Landespflegegesetz NRW von 1996 nicht die Ersparnisse der Heimbewohner für die Miete im Heim aufbrauchen, wenn die Rente für die teuren Heimkosten nicht ausreicht. In NRW wird von den Kommunen Pflegewohngeld gezahlt, um die Mietkosten im Heim abzudecken, damit die Pflegebedürftigen nicht in die Abhängigkeit von Sozialhilfe geraten.

Die aktuelle Rechtssprechung des Oberverwaltungsgerichts Münster, dass die Ersparnisse bis zu einem Schonbetrag von 2.300 Euro einzusetzen sind, führt nach Ansicht von Gemkow dazu, dass sich verschiedene Kommunen vorschnell nicht mehr an die gültigen Rechtsverordnungen zum Landespflegegesetz in NRW halten werden.

Die Bewohnerinnen und Bewohner in Heimen wüden durch die hohen Kosten von 3.000 bis 4.000 Euro im Monat im Pflegeheim schnell zum »Sozialfall«. Die Ersparnisse der Menschen seien bei Pflegebedürftigkeit schnell verbraucht. Die 2.300 Euro Selbstbehalt der Ersparnisse, wie sie das Sozialhilferecht vorsieht, führen dazu, dass noch nicht einmal die Beerdigungskosten beziehungsweise Grabpflege davon bezahlt werden können, führt die CDU-Landtagsabgeordnete aus. Die CDU tritt im Landtag NRW dafür ein, dass im neuen Landespflegegesetz – nicht wie die rot-grüne Landesregierung plant – nur ein Betrag von 10.000 Euro behalten werden darf, sondern mehr.