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Stadt will Bekleidungspauschale weiter kürzen (Teil 2)



Der Verwaltungsvorschlag wird zur Zeit im Sozial- und Gesundheitsausschuss (SGA) diskutiert, am 9. April bei der nächsten SGA-Sitzung wird entschieden. Sollten dann die Kürzungs-Vorschläge noch eine Mehrheit im Rat finden, treten die Änderungen zum 1. Juli in Kraft.

Kritik kommt inzwischen vom Verein »Widerspruch«, der Sozialhilfeberechtigte unabhängig berät. Widerspruch rechnet vor, dass bei Einführung der Bekleidungspauschale 1986 die Auszahlung für Berechtigte ab 15 Jahren 584 DM (299 Euro) betrug, entsprechend den Daten über die Ausgaben für Bekleidung in Haushaltstypen von Rentnern und Sozialhilfeberechtigten des Landesamtes für Datenverarbeitung und Statistik NRW. Widerspruch führt einen Ratsbeschluss an, nachdem die Pauschalen jährlich überprüft und angepasst werden sollten. Angepasst habe man allerdings nur einmal 1996. Die Pauschalen, die jetzt in der Verwaltungsvorlage vorgesehen sind, liegen damit bei über 13-Jährigen unter dem Niveau von 1986.

»Wie es mit den neuen gesenkten Pauschalen noch möglich sein soll, die gesamte Winter- und Sommerbekleidung sowie Schuhe zu kaufen, bleibt völlig offen«, erklärt »Widerspruch«. Der Verein kritisiert auch die »völlig unsachgerechte«Statistik, also den Vergleich mit anderen Städten in NRW, um die Höhe der Bekleidungspauschale zu ermitteln. Diese »unseriöse und absurde« Statistikanwendung habe einzig den Zweck, »den Einstieg in eine Kostensenkungsspirale zu begründen«, sagt Ulrike Gieselmann vom »Widerspruch«. »Heute senkt Bielefeld die Pauschalen, morgen Gütersloh, übermorgen Gelsenkirchen und dann kann Bielefeld die Pauschale wiederum senken, weil die anderen Städte ja auch weniger zahlen«, fügt sie hinzu. Stattdessen schlägt sie vor, sich an der Verbraucherstatistik des Landesamtes zu orientieren und letztlich an dem Bedarf der Sozialhilfeberechtigten zu orientieren.