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Drogenkonsumraum in der Borsigstraße eröffnet (Teil 2)



Dass Drogenkonsumräume daneben auch positive Auswirkungen für das Gemeinwesen haben, betonte Oberbürgermeister Eberhard David. »Sie können dazu beitragen das öffentliche Drogenkonsumgeschehen zu vermindern und das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung steigern«, sagte David in einer kurzen Ansprache. Dass die Bürger den Einrichtungen erstmal skeptisch gegenüber steht, weiß Birgit Fischer. Sie ist aber überzeugt, dass sich dies ändert, wenn die Bürger die Effekte der Räume bemerken: »Wir haben die Erfahrung von acht weiteren Konsumräumen, dass alle Befürchtungen, dass es dort mehr Gewalt gibt und dass dort der Konsum steigt, widerlegt worden sind und von daher mache ich mir überhaupt keine Sorgen, dass man die Bevölkerung nicht mit auf den Weg nehmen kann«, gab sich Fischer gegenüber dem WebWecker optimistisch.

Auch der Geschäftsführer des Vereins Drogenberatung e.V. Piet Schuin ist überzeugt, dass der Raum in der Borsigtrasse sowohl für die Betroffenen als auch für das Gemeinwesen Vorteile bringt, warnte aber gleichzeitig davor, die Erwartungen zu hoch anzusetzen: »Der Drogenkonsumraum wird nicht das Drogenproblem der Stadt Bielefeld lösen.« Und das ist nicht gerade gering: Zwischen 1500 und 2000 Abhängige gibt es in Bielefeld, etwa 250 sind der »offenen Szene« zuzurechen, die auch durch öffentlichen Konsum besonders stark als Problem empfunden wird. Für sie bietet der Konsumraum eine Anlaufstelle.

Das ist auch für Polizeipräsident Erwin Südfeld ein Argument für den Drogenkonsumraum: »Für die Polizei ist er auch eine Verbesserung, weil die ganzen Konsumakte, die im Drogenkonsumraum vollzogen werden, nicht mehr auf der Straße vollzogen werden und das ist unter dem gefahrenabwehrenden Aspekt ein großer Vorteil«, so Südfeld.

Wenn ein Drogenabhängiger in der Borsigstraße einen Konsumakt vollziehen möchte, muss er über 18 Jahre alt und in Bielefeld wohnhaft sein. Bevor er den Konsumraum betreten darf, muss er bei einer der drei ständig anwesenden Mitarbeitern, einer Ärztin, einem Sozialarbeiter und einer Krankenschwester, ein Formular unterschreiben, dass er nicht substituiert, also im Methadonprogramm, ist. Dann darf er den Konsumraum betreten. Der ist zwar gefliest und die Möbel sind sterilisierbar, wirkt aber trotzdem nicht kalt und abstoßend. An den drei Tischen stehen jeweils vier Stühle, die Plätze sind von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern jederzeit einsehbar. So können diese kontrollieren, dass die Drogenabhängigen sich an die Hausordnung halten.

Nach der ist die Weitergabe von Drogen verboten, jeder Benutzer des Raumes muss seine eigene Ration mitbringen. Draußen lassen muss er hingegen das Spritzbesteck, es darf nur welches verwendet werden, das von den Mitarbeitern ausgegeben wurde. Die maximale Aufenthaltsdauer im Raum beträgt dreißig Minuten. Verstöße gegen die Hausordnung werden mit Hausverbot geahndet.

Hausverbote gab es auch in der ehemaligen Kontakt- und Beratungsstelle in der Wilhelm-Bertelsmann-Straße. Um die hatte es ja Anfang des Jahres einen Prozess vor dem Bielefelder Landgericht gegeben, der oft nach dem mitangeklagten ehemaligen Polizeipräsidenten »Kruseprozess« genannt wurde. Der Prozess war bei der Eröffnungsfeier immer irgendwie präsent: Sei es in Person der Angeklagten von der Drogenberatung und der mitangeklagten Polizeibeamten Heinz Haubrock und Uwe Gebranzig, sei es durch den Leitenden Oberstaatsanwalts Schulze, der im Zeugenstand eine wichtige Rolle gespielt hatte. Aber auch in den Reden tauchte der Prozess immer wieder auf.