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Kruse-Prozess eingestellt (Teil 2)



Auch Prozessbeobachter sehen in der Zeugenaussage Hudallas einen Grund dafür, dass die Münsteraner Staatsanwälte sich nun doch zu einer Zustimmung zur Verfahrenseinstellung durchringen konnten. Allerdings vermuteten sie gestern, dass die bevorstehende Befragung des Zeugen durch die Verteidiger der Grund dafür war. Diese hatten sich bereits intensiv darauf vorbereitet mögliche Widersprüche in Hudallas Aussagen aufzudecken. Von denen gab es einige. So hatte Hudalla bei einem Ortstermin auf dem Gelände der Wilhelm-Bertelsmann-Straße gezeigt, von wo aus ein Überwachungsvideo des Geländes gedreht worden war. Später musste er einräumen, dass es ein anderes Fenster war.

Das Video stand im Zentrum des vorletzten Prozesstags in der vergangenen Woche, es wurde im Gerichtssaal vorgeführt. Darauf war ein Dealvorgang auf dem Gelände der Einrichtung zu sehen. Außerdem war zu sehen, dass der Verdächtige danach einem Mann mehrere Geldscheine zusteckte. Nach Hudallas Ansicht sei dies Wechselgeld aus einem Dealgeschäft gewesen. Eine Frau, die an dieser Szene vorbeiging und einige Worte mit dem Mann wechselte, bezeichnete Hudalla als Sozialarbeiterin. Nach Angaben eines Mitarbeiters der Drogenberatung war sie jedoch eine Mitarbeiterin des Wachdienstes auf dem Heimweg gewesen.

Einige Aussagen Hudallas an den letzten Prozesstagen standen auch im diametralen Widerspruch zu Angaben von Staatsanwälten im Zeugenstand. Gegen sie ermittelt inzwischen die Generalstaatsanwalt Hamm wegen Meineids. Diese Ermittlungen hätten mit der Zustimmung der Staatsanwaltschaft zur Verfahrenseinstellung jedoch nichts zu tun, erklärte Oberstaatsanwalt Schweer: »Im Gegenteil, eigentlich wäre es eher der Fall gewesen, dass man sagt, wir wollen nicht den Eindruck erwecken, dass wir das jetzt unter den Teppich kehren wollen.«

Die Ermittlungen gegen die Staatsanwälte könnten dafür sorgen, dass Horst Kruse Recht behält: »Der mit diesem Verfahren verbundene Justizskandal ist nach meiner festen Überzeugung noch nicht zu Ende«, erklärte er gestern gegenüber dem Webwecker. Er sei aber froh, dass er für ihn zu Ende sei. »Das Verfahren hat bereits zweieinhalb Jahre gedauert, das ist natürlich schon eine extreme psychische Belastung«, so Kruse. Es sei aber durch die Einstellung kein Dreck an ihm hängen geblieben. »Ich zahle auch keine Geldstrafe, sondern eine Geldauflage zu Gunsten einer gemeinützigen Einrichtung«, sieht er seinen guten Ruf wieder hergestellt. Die gemeinnützige Einrichtung, die die 7500 Euro Kruses erhält, ist die Bielefelder AIDS-Hilfe, die auch Kruses Kooperationspartner beim Konzept für die Naharyastraße war. Auch von den 8000 Euro, die Heinz Haubrock und Uwe Gebranzig jeweils bezahlen müssen, geht ein Teil an die AIDS-Hilfe. Villeicht finanziert der Verein damit ja die Arbeit der Streetworkerinnen in der Naharyastraße. Dann hätte der Prozess doch noch einen positiven Effekt gehabt.