Webwecker Bielefeld: ichag01

Ich AG für das zweite Jahr beantragen (17.03.2004)



GründerInnen von Ich-AG’s, die einen Existenzgründungszuschuss von der Agentur für Arbeit Bielefeld bekommen, sollten nicht versäumen, rechtzeitig die Weiterzahlung zu beantragen. Darauf weist die Bielefelder Agentur für Arbeit hin. »Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass anhand dieses Antrags geprüft werden muss, ob eine weitere Zahlung des Zuschusses erforderlich ist«, erläutert Hans-Jürgen Knost, Leistungsberater in der Agentur für Arbeit Bielefeld.

Eine Weitergewährung ist möglich, wenn auch im zweiten Jahr der Förderung die Einkommensgrenze von 25.000 Euro voraussichtlich unterschritten wird. Dazu müssen die ExistenzgründerInnen das Einkommen des ersten Förderjahres nachweisen und eine Einkommenseinschätzung für das Folgejahr vorlegen. Als Einkommensnachweise können Einnahme-/Überschussrechnungen und Gewinn-/Verlustrechnungen anerkannt werden.

Um Zahlungsverzögerungen zu vermeiden, sollte der Antrag auf Weiterzahlung rechtzeitig vor Ablauf des ersten Förderjahres gestellt werden. Dies kann schriftlich, mündlich oder telefonisch erfolgen.