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Parlament mit eingeschränkten Rechten (Teil 3)



- Rat der Europäischen Union

Der Rat der Europäischen Union ist das wichtigste gesetzgebende Organ und Entscheidungsgremium der EU. In ihm kommen die Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zusammen, die Sie auf nationaler Ebene wählen. Er ist das Forum, in dem die Vertreter Ihrer Regierung Ihre Interessen vertreten und Kompromisse aushandeln. Die regelmäßigen Sitzungen finden auf Minister- oder Botschafterebene sowie in Form von Arbeitsgruppen statt. Wenn es um die Grundzüge der Politik geht, treten die Staats- und Regierungschefs als Europäischer Rat zusammen.


  • Europäische Kommission
Die Europäische Kommission ist hauptsächlich für das politische Tagesgeschäft in der Europäischen Union zuständig.

Sie erarbeitet Vorschläge für neue europäische Rechtsvorschriften, die sie dem Europäischen Parlament und dem Rat vorlegt. Sie ist verantwortlich für die praktische Umsetzung der EU-Aktivitäten und überwacht die Verwaltung des EU-Haushalts. Zudem wacht sie darüber, dass die europäischen Verträge und die europäischen Rechtsvorschriften eingehalten werden.

Die Europäische Kommission besteht aus 20 Frauen und Männern und wird von etwa 24 000 Beamten unterstützt. Der Präsident wird von den Regierungen der EU-Mitgliedstaaten ausgewählt und muss vom Europäischen Parlament bestätigt werden. Die weiteren Mitglieder der Kommission werden von den jeweiligen Mitgliedstaaten in Absprache mit dem künftigen Präsidenten ernannt und bedürfen ebenfalls der Bestätigung durch das Parlament. Die Kommission wird auf fünf Jahre ernannt; sie kann jedoch vor Ablauf dieser Zeit vom Parlament ihres Amtes enthoben werden. Die Kommission ist unabhängig von den Regierungen der Mitgliedstaaten. Der Großteil ihrer Mitarbeiter arbeitet in Brüssel.


  • Europäischer Gerichtshof
Wenn gemeinsame Regelwerke in der EU beschlossen werden, ist sicherzustellen, dass sie in der Praxis eingehalten und überall gleich ausgelegt werden. Dies zu gewährleisten ist Aufgabe des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften. Er legt Rechtsstreitigkeiten über die Auslegung der EU-Verträge und EU-Rechtsvorschriften bei. Nationale Gerichte müssen sich bei Unsicherheiten in der Anwendung der EU-Rechtsvorschriften an den Gerichtshof wenden, und Einzelpersonen können beim Gerichtshof gegen EU-Organe klagen. Der Gerichtshof besteht aus jeweils einem unabhängigen Richter aus jedem EU-Land und hat seinen Sitz in Luxemburg.


  • Europäische Zentralbank
Die Europäische Zentralbank ist zuständig für die einheitliche Währung, den Euro. Als unabhängige Instanz entscheidet sie über die europäische Währungspolitik, wie beispielsweise die Höhe der Zinssätze. Das Hauptziel der Bank ist die Gewährleistung der Preisstabilität. Aber die Währungspolitik spielt auch eine Rolle bei anderen politischen Zielsetzungen der EU. Die Europäische Zentralbank ist in Frankfurt am Main ansässig. Geleitet wird sie von einem Präsidenten und einem Direktorium in enger Zusammenarbeit mit den Zentralbanken der EU-Staaten.


  • Wirtschafts- und Sozialausschuss: Einbindung der Sozialpartner
Unter den 222 Mitgliedern des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses sind die wichtigsten Interessengruppen der EU vertreten: von den Arbeitgebern bis zu den Gewerkschaften und von den Verbrauchern bis zu den Umweltschützern. Der Ausschuss hat beratende Funktion und nimmt Stellung zu wichtigen Aspekten neuer EU-Initiativen.