Webwecker Bielefeld: neuer asta

Neuer AStA gewählt (21.07.2004)




Noch haben die beiden AStA-Vorsitzenden Emine Ergin und Ingo Bowitz gut lachen

In seiner konstituierenden Sitzung am vergangenen Donnerstag wählte das Studierendenparlament den neuen Allgemeinen Studierendenausschuss AStA. Neben dem Vorsitz besteht der AStA aus verschiedenen Referaten. Neuer Referent für Hochschulpolitik sind Christian Baier und Julia Eremeeva, für Soziales ist Christine Göhde zuständig. Die Finanzen verwaltet im kommenden Jahr Wögen Tadsen, Kulturreferenten sind Ilknur Özer und Thorsten Breitkopf. Dafür, dass die Arbeit der Studierendenvertreter auch von der Öffentlichkeit bemerkt wird, soll Matthias Stiesch sorgen. Er wird ein neues Studierendenmagazin namens »Provinz« herausgeben, dessen erste Nummer bereits im Juni erschienen ist.

Den Vorsitz des 31. AStA der Universität übernehmen die Jurastudentin Emine Ergin von der Toleranz Hochschulgruppe, die zugleich das Referat für Internationalismus und Frieden betreut. Ihr zur Seite steht Ingo Bowitz von der Grünen Hochschulgruppe, der auch Referent für Ökologie ist. Die beiden glauben nicht, dass Ihnen nach Einführung von Studienkonten, Langzeit- und Zweitstudiengebühren die Arbeit ausgeht: »Es gibt ja die Diskussion um das Hochschulrahmengesetz und im Fall der Studiengebühren stehen noch einige Prozesse an«, nennt Bowitz zwei der Arbeitsschwerpunkte des kommenden Jahres.

Zwar hatte eine Bielefelder Studentin in der vergangenen Woche ihre Klage vor dem Verwaltungsgericht Minden zurückgezogen. »Die lief aber nicht mit unserer Unterstützung«, stellt Ingo Bowitz klar. Drei noch laufende Verfahren von Bielefelder Studenten werden hingegen vom AStA unterstützt. Auch vor allen anderen Verwaltungsgerichten des Landes laufen solche Musterklagen mit Rückendeckung der Studierendenvertretungen. In einem solchen Verfahren hat am Montag das Verwaltungsgericht Köln zwei Urteile zu Gunsten der Klägerinnen gefällt. Das Gericht hatte in mündlicher Verhandlung entschieden, dass zwei Studentinnen, die vor Einführung des Gesetzes das Fach nach dem zweiten Semester gewechselt hatten, kein Nachteil entstehen dürfen. Für Studierende die nach Einführung des Gesetzes vor dem dritten Semester den Studiengang wechselten, gilt, dass die ersten beiden Semester nicht auf das Studienkonto angerechnet werden.

Ein ausführliches Interview mit den AStA-Vorsitzenden, die ihr am Amt am 1. August antreten, bringt der Webwecker in seiner kommenden Ausgabe am 28. Juli.