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»Wer kümmert sich, wenn ich’s nicht kann?« (04.08.2004)






Niemand denkt gern daran, Vorsorge für weniger gute Zeiten zu treffen – nämlich für den Fall, dass jemand nach einem Unfall, durch eine schwere Erkrankung oder auch durch Nachlassen der geistigen Kräfte im Alter seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann. Dabei sollte sich jeder die Frage stellen, wer im Ernstfall Entscheidungen für ihn treffen soll, wenn er selbst vorübergehend oder auf Dauer nicht mehr dazu in der Lage ist. Eine Betreuungsverfügung und eine Patientenverfügung gewährleisten, dass die eigenen Wünsche und Vorstellungen im Ernstfall Beachtung finden.


Vormundschaftsgericht stellt Betreuer

Denn falls keine Vorsorge getroffen wurde, wird das Vormundschaftsgericht im Bedarfsfall eine Betreuerin oder einen Betreuer zur gesetzlichen Vertretung bestellen. Das Gericht wird hierbei prüfen, ob die Betreuungsperson vorrangig aus dem Kreis der Angehörigen ausgewählt werden kann. Ist dies nicht möglich, können auch familienfremde Personen zum Betreuer bestellt werden. Bundesweit werden derzeit mehr als 900.000 solcher Betreuungen geführt.


Die Betreuung selbst bestimmen

Jeder kann vorsorglich schriftliche Wünsche für die Auswahl eines möglichen Betreuers wie auch die Vorstellungen für dessen Amtsführung formulieren. Wer dabei im Angehörigen- oder Bekanntenkreis auf jemanden zählen kann, dem er unbeschränkt vertraut, kann diese Person für den Fall des Falles bevollmächtigen. Liegt eine wirksame und ausreichende Vollmacht vor, darf in ihrem Regelungsbereich kein Betreuer bestellt werden.


Schwierige Entscheidungen

In jedem Fall ist es empfehlenswert, neben der Abfassung einer Vollmacht oder einer Betreuungsverfügung auch Wünsche und Vorstellungen für die spätere Gesundheitsfürsorge niederzulegen. Insbesondere in der letzten Lebensphase kann jeder in eine Situation kommen, die anderen schwierige Entscheidungen abverlangt.

Sollen auch im Fall einer unheilbaren Erkrankung bei weitgehendem Verlust jeglicher körperlicher Selbständigkeit lebenserhaltende Maßnahmen wie intensivmedizinische Behandlung, künstliche Ernährung oder ähnliches begonnen werden? Oder soll – unter Berücksichtigung der Vorstellung des Patienten von Würde im Leben wie im Sterben – auf den Eingriff in einen natürlichen Verlauf verzichtet werden, wenn keine Hoffnung auf Heilung oder wenigstens Besserung besteht?

Dies sind schwierige Fragen, über die sich jeder vorausschauend und abwägend eine Meinung bilden kann. Wer sich dem nicht stellt, muss wissen, dass im Ernstfall andere für ihn entscheiden und hierbei mühsam versuchen werden, den mutmaßlichen Willen des Patienten zu ermitteln.


Vorschläge und Formulare

In Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis »Vorsorge« der Christopherus Akademie für Palliativmedizin hat das bayerische Justizministerium die Broschüre »Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter« herausgebracht. Sie liefert konkrete Vorschläge bis hin zu Formularen für Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und einer möglichst damit kombinierten Patientenverfügung. Es kann nicht schaden, den so festgehaltenen Willen noch vom Anwalt beglaubigen zu lassen.

Die Broschüre ist für 3,90 Euro beispielsweise im Buchladen Bethel erhältlich, liegt aber auch hier als PDF-Dokument

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