Webwecker Bielefeld: buebegehren01

Bürgerbegehren kommen in den Rat (11.08.2004)





Rechtsdezernent Rainer Ludwig: Sorgfältige Prüfung,
da es um viel Geld geht



Diese zwei Fragen stellten die Initiatoren, der Verein ›Bielefeld pro Nahverkehr‹ in Form eines Bürgerbegehrens im Mai und Juni den Bielefelder BürgerInnen:

1. »Sollen die Verkehrsbetriebe moBiel gGmbH und moBiel Service GmbH auf Dauer unverändert Unternehmen der Stadtwerke Bielefeld bleiben?«
2. »Soll die Stadt Bielefeld auf Dauer Mehrheitsgesellschafter der Stadtwerke Bielefeld GmbH bleiben?«




Von Manfred Horn

Nun ist es also offiziell: Die zwei Bürgerbegehen zum Verbleib der Verkehrsbetriebe ›moBiel‹ bei den Stadtwerken und gegen einen weiteren Verkauf der städtischen Anteile an den Bielefelder Stadtwerken haben die nötige Stimmzahl erreicht. »Wir haben bei gut 10.000 Stimmen pro Bürgerbegehren Schluss gemacht«, erklärt Rolf Regtmeier, Leiter des Rechtsamts der Stadt. Denn mit jeweils 10.000 Stimmen hatten die Bürgerbegehren sowieso das nötige Quorum erreicht, da wollte sich die Stadt die Auszählung der weiteren Stimmen ersparen. Regtmeier spricht davon, dass jedes Begehren »über 22.000 Unterschriften« erreicht hat, wenn man hochrechnet. Abgegeben wurden mehr Unterschriften, doch Regtmeier spricht von einer Ausfallquote von circa zehn Prozent.

Damit aber ist noch lange nichts entschieden. Ende Juli, in der letzten regulären Ratssitzung vor der Sommerpause ging es hoch her: Schließlich wurden zwei Sondersitzungen des Rats terminiert: Donnerstag, 12. August und Donnerstag, 26. August. Am 12. August soll es um die Bürgerbegehren gehen. Die Verwaltung hat dazu eine Vorlage erarbeitet. Tenor: Das erste Begehren zum Verbleib von moBiel und moBiel-Service GmbH bei den Stadtwerken könne behandelt werden. Dies lasse auch der Vertrag mit den Stadtwerken Bremen zu, die 49,9 Prozent am moBiel-Eigentümer Stadtwerke Bielefeld halten.

In dem Vertrag ist zwar eine Option zur Ausgliederung von moBiel bis Ende 2005 vorgesehen, aber eben kein Zwang formuliert, moBiel zu veräußern. Die Verwaltungseinschätzung war intern umstritten, es gab auch Stimmen, die insbesondere die Begründung der Begehren seitens der Initiative ›Pro Nahverkehr‹, die die Bürgerbegehren durchführte, für falsch hielten. So sei es nicht richtig, dass eine Abspaltung der Verkehrsbetriebe von den Stadtwerken das Niveau der Fahrgastbeförderung gefährdet, äußerte sich Jochen Berens, Leiters des städtischen Abteilung für strategisches Controlling und Beteiligungen.

Letztlich muss der Rat entscheiden, ob die Begehren zulässig sind. Die Mehrheit aus CDU und BfB wird am 12. August aber nur über die Zulässigkeit des ersten Begehrens entscheiden wollen. Es ist dabei davon auszugehen, dass der Rat dabei der Verwaltung folgt. Zumal Eberhard David, nicht nur Oberbürgermeister sondern auch Verwaltungsspitze, die Richtung schon formuliert hat: Die Umsetzbarkeit der gesellschaftsrechtlichen Veränderungen moBiel/moBiel Service GmbH seien zwar gegeben, aber die künftige rechtliche Entwicklung noch zu unklar. Mit »gesellschaftsrechtlichen Veränderungen« meint David die Herausnahme von moBiel aus den Stadtwerken und eine dann folgende Eingliederung in die BBVG (Bielefelder Beteiligungs- und Vermögensgesellschaft). Genau diese »Umhängung« wurde in den vergangenen Monaten diskutiert und von der bürgerlichen Mehrheit forciert, weil dadurch ein einmaliger Millionenbetrag von den Stadtwerken Bremen zu erzielen gewesen wäre.

Die hätten sich nämlich gefreut, dass das Verlustgeschäft Nahverkehr weg ist von den Stadtwerken Bielefeld. Damit wäre auch mehr Gewinn für die Bremer Stadtwerke aus ihrer Bielefelder Beteiligung gesprudelt
(siehe auch WebWecker-Schwerpunkt). Insofern liest sich die Stellungnahme Davids ein Rückzug: »Deswegen wäre es zu vertreten, den Vorschlag derzeit nicht weiter zu verfolgen«.