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Gemeinsame Sache (25.08.2004)





Kähler: Menschen dürfen nicht fallengelassen werden


Sozialdezernent Tim Kähler hat sich festgelegt: Er schlägt das Arbeitsgemeinschaftsmodell für die Umsetzung der Zusammenlegung von Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe vor. Außerdem sei sei für alle Sozialhilfeempfänger ein Sicherheitsnetz bis Ende 2005 vereinbart worden, falls das neue Arbeitslosengeld nicht pünktlich starte



Von Manfred Horn

Am 1. Januar 2005 soll sie starten: Die Zusammenlegung der heutigen Sozialhilfe und der Arbeitslosenhilfe. Alle, denen Arbeitsfähigkeit attestiert wird, werden sich dann im sogenannten »Arbeitslosengeld II« (Alg II) wiederfinden. Diejenigen, die erwerbsunfähig sind, bleiben in der Sozialhilfe, deren rechtliche Grundlage aber ebenfalls modifiziert wurde und die ab 1. Januar »Sozialgeld« heißt.

Die Kommunen müssen sich nun bis 15. September entscheiden, welches Modell sie bei der Umsetzung des neuen Arbeitslosengeldes II fahren wollen. Bis zu diesem Stichtag will der Bund eine entsprechende Meldung. Zur Auswahl stehen drei Möglichkeiten: Die Agentur für Arbeit, die die bisherigen Arbeitslosenhilfe-EmpfängerInnen betreut, kümmert sich zukünftig um alle Alg II-Bezieher. Oder aber die Kommune zieht die ganze Betreuung und Bezahlung an sich. Oder aber, und dafür hat sich das Sozialdezernat entschieden, es wird eine Arbeitsgemeinschaft mit der Agentur für Arbeit gebildet. Die AG wäre dann für sechs Jahre bindend.

Sozialdezernent Kähler (SPD) hat jetzt eine entsprechende Vorlage für die Ratssitzung am Donnerstag erstellt. Die Verwaltungsvorlage bildet die Grundlage für die Debatte im Rat. Damit würde Bielefeld nicht zu den Kommunen gehören, die von der sogenannten »Experimentierklausel« Gebrauch machen: Die sieht vor, dass sich die Kommunen um die Betzieher des ALG II kümmert. »Es ist nicht klar, wie es nach einem Jahr weitergeht«, schätzt Kähler ein. Denn nur für ein Jahr hat der Bund die Finanzierung geregelt, also die Frage, wie viel Geld die Kommunen für die Betreuung und Auszahlung der Alg-II-Empfänger erhalten.

Denn das sollte ja eigentlich ein Clou am Alg II sein: Die finanzielle Entlastung der Kommunen dadurch, dass sie nicht mehr für erwerbsfähige Sozialhilfeempfänger zahlen müssen, da die ab 1. Januar auch Alg II-Empfänger werden. Die Kommunen müssen dann aus dem eigenen Topf nur noch die Unterbringungskosten bezahlen. Die finanzielle Entlastung, die sich sowieso schon als schwierig erweist, da die Unterbringungskosten für alle Alg II-Empfänger in Bielefeld hoch sein werden, sieht Kähler durch die Experimentierklausel nicht gewährleistet: »Da wird jährlich neu verhandelt, wie hoch die Summe ist, die aus dem Bundeshaushalt kommt«. Da der Bund selbst unter enormen finanziellen Druck steht, befürchtet Kähler, dass es dann schon 2006 weniger Geld vom Bund gibt: »Zu hohes Risiko«, ist sich Kähler sicher.

Insgesamt 69 Kommunen dürfen bundesweit mit der Experimentierklausel arbeiten. Die Zahl der Kommunen ist quotiert, in NRW dürfen es zum Beispiel nur sechs sein, elf haben sich aber schon beworben. In der Umgebung sind das Hamm, Minden-Lübbecke, Hochsauerlandkreis und Höxter, der Kreis Lippe überlegt in diese Richtung. Da in anderen Bundesländern aber wahrscheinlich gar nicht genügend Kommunen experimentieren wollen, könnten es in NRW doch noch mehr als sechs werden, berichtet Karl-Heinz Voßhans, Amtsleiter im Sozialdezernat Bielefelds. Klar ist aber: Die Kommunen, die experimentieren wollen, können sich keinesfalls sicher sein, ob sie dies dann auch dürfen.