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Haus verkauft, Frieden futsch (Teil 2)



Oft bieten die Neuen ihren Mietern neue Verträge an oder fordern Erweiterungen und Ergänzungen zum alten Vertrag, die für die Mieter Rechtsnachteile bergen können. Die Berliner MieterGemeinschaft empfiehlt hier dringend, sich vor jeder Änderung des Vertrags fachlich beraten zu lassen.

Auch die Kaution bleibt beim Wechseln des Eigentümers erhalten. Beim Auszug des Mieters ist der neue Eigentümer verpflichtet, die Kaution auszuzahlen, selbst wenn er sie vom alten Eigentümer nicht erhalten hat. Nur wenn der neue Eigentümer zahlungsunfähig ist, müssen die ausziehenden Mieter sich mit dem Vorbesitzer auseinandersetzen.


Genutzten Raum kennzeichnen

Wenn der neue Besitzer auf Modernisierung oder Umwandlung spekuliert, wird er zunächst versuchen, im Keller und auf dem Dachboden freie Bahn zu schaffen. Darum sollten Mieter ihre Kellerräume verschließen und mit einem Namensschild versehen. Gemeinschaftlich genutzte Räume kann der Neue nicht einfach kassieren: Mieter können ihn schriftlich an ihr Zugangsrecht erinnern und den neuen Eigentümer zu einer Teilkündigung zwingen, bei der er gesetzliche Fristen zu beachten hat, gegen die Mieter Widerspruch einlegen und vielleicht sogar eine Mietsenkung durchsetzen können.

Ein Besitzerwechsel bietet Mietern Gelegenheit, mal wieder ihre Unterlagen zu ordnen. Zwar behalten auch mündliche Verträge nach dem Verkauf ihre Gültigkeit. Dennoch schadet es nicht, alles schriftlich Gefasste griffbereit zu haben und vor allem niemals die Originale, sondern allenfalls eine Kopie aus der Hand zu geben. Ohne Voranmeldung müssen sich Mieter nicht mit ihrem Vermieter auseinandersetzen. Gegen Spontanbesuche und Überrumpelungsaktionen von Vermieterseite kommen sollten sich Mieter von vorneherein abgrenzen: Die mündliche oder schriftliche Erklärung, »wenn Sie etwas von mir wollen, teilen Sie mir das bitte schriftlich mit«, sollte genügen.


Die Härtefälle

Leider kommt es immer wieder vor, dass neue Eigentümer zu unsauberen Methoden greifen, um ihre Mieter einzuschüchtern oder zu vergraulen. Mieter können Anzeige erstatten, wenn sie sich bedroht fühlen, der Vermieter das Hausrecht nicht respektiert oder sich an fremdem Eigentum vergreift. Allein fühlen sich Mieter oft nicht stark genug, um ihre Rechte zu verteidigen. Bewährt hat sich in diesen Fällen, wenn die Hausgemeinschaft sich zusammenschließt und vereint für ihre Rechte eintritt. Beistand und Beratung leisten die örtlichen Mietervereine.

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