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Studierende beziehen Position (10.11.2004)





Studiengebühren fürs Erststudium sind verfassungswidrig. Davon sind Stefan Bienefeld (rechts) sitzt Ingo Bowitz, beide vom AStA der Universtiät, überzeugt




Am vergangenen Donnerstag fand an der Universität Bielefeld eine Vollversammlung der Studierenden statt. Wie auch an anderen Hochschulen bundesweit bezogen die mit einer Resolution Position gegen Studiengebühren und für autonome Studierendenvertretungen.

Von Mario A. Sarcletti

Eher leer war sie, die Vollversammlung der Studierenden an der Universität Bielefeld. Nach Angaben des Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) waren etwa fünfhundert von 15.000 Studierenden erschienen um sich über die Anhörung vor dem Bundesverfassungsgericht zur 6. Novelle des Hochschulrahmengesetzes am 9. November zu informieren. Die ist Teil eines Verfahrens, in dem das Gericht über eine Klage von sechs CDU-regierten Bundesländern gegen das Gesetz entscheidet.

Die halten das im Gesetz verankerte Verbot von Studiengebühren für einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss für verfassungswidrig. »Zentrale Argumentation der CDU regierten Länder ist, dass der Bund seine Kompetenzen im Hochschulbereich überschreitet und Dinge regelt, die in den Hoheitsbereich der Länder fallen«, weiß Stefan Bienefeld, Sachbearbeiter für Bildungspolitik des AStA. Da die Länder für die Hochschulfinanzierung zuständig sind, würde nach ihrer Meinung auch die Einführung von Studiengebühren in ihre Kompetenz fallen.

»Die Argumentationskette des Bundes basiert auf Artikel 11 des Grundgesetzes, in dem die Freizügigkeit und die Schaffung gleichwertiger Lebensgrundlagen als Ziel formuliert ist«, kennt Bienefeld auch die Strategie von Bundesbildungsministerin Edelgard Bulmahn. Sollten einige Länder die Gebühren einführen, wäre die Gleichwertigkeit der Lebensgrundlagen ihrer Meinung nach nicht mehr gegeben.

Tatsächlich stehen einige Bundesländer bereits in den Gebührenstartlöchern während andere sie ablehnen. So hat der baden-württembergische Wissenschaftsminister Peter Frankenberg im Februar einen Zehn-Punkte-Plan zur Einführung von Studiengebühren in Höhe von 500 Euro pro Semester vorgelegt. Hamburg will seine Studierenden gar mit 1.500 Euro pro Semester zur Kasse bitten, sollte das Bundesverfassungsgericht das Gebührenverbot in seinem für März erwarteten Urteil kippen. »Dann könnten wir uns zum Wintersemester 2005/2006 auf die Gebühren gefasst machen«, prognostiziert Stefan Bienefeld. Ob dann Länder wie Nordrhein-Westfalen, die »nur« den so genannten Langzeitstudierende ans Portemonnaie wollen, die Gebührenfreiheit halten können, ist fraglich.

Frankenberg spricht in seinem Papier von »sozial gerechten« Studiengebühren. »Anscheinend geht den Politikern der Sinn für Realität abhanden«, schimpft die Sozialreferentin des AStA, Christine Göhde. »Studiengebühren, in all ihren Facetten, können nie gerecht sein«, ist sie sich sicher. Ihre Kommilitonen sehen das ähnlich. »Studiengebühren bedeuten die Privatisierung individueller Bildungschancen und –risiken und werden die soziale Selektivität des Bildungssystems verstärken«, heißt es in einer Resolution, die die Studierenden mit nur drei Gegenstimmen verabschieden.