Webwecker Bielefeld: deutschkurse02

Deutschkurse nur noch mit Berechtigungsschein (Teil 2)



Der Bund hat die Integrationskurse an sich gezogen, er finanziert sie zum größten Teil. Die Kursträger erhalten pro Person und Stunde 2,05 Euro, davon müssen die MigrantInnen allerdings einen Euro übernehmen. Ausgenommen sind die diejenigen, die das Arbeitslosengeld II bekommen, für sie ist der Kurs kostenlos. Nur für deutschstämmige AussiedlerInnen ist der Kurs in jedem Fall kostenlos.

Doch wer einen Berechtigungsschein bekommt, muss sich darauf einstellen, dass die Kurse ab Januar schlechter werden. Die bisherige Praxis sieht vor, dass das BAMF für Kurse pauschal bezahlt, 28 Euro für eine Unterrichtsstunde. Zwar war für die TeilnehmerInnen auch eine Eigenbeteiligung fällig, aber die war geringer als ein Euro. Kurse für Frauen wurden praktisch kostenlos angeboten, der IB nahm 10 Euro für 80 Kursstunden. Künftig erhalten die Anbieter nur noch 1,05 Euro pro Teilnehmer und Stunde vom BAMF. Die Folge: die Anbieter müssen die Gruppen vergrößern. Bisher liegen die Gruppengrößen bei maximal 15, in Zukunft werden es mindestens 20 sein. Und: die bisherige sozialpädagogische Begleitung fällt weg, sie ist nicht mehr finanzierbar. Zudem steigen die Verwaltungskosten für die Anbieter: Das BAMF will Meldung über jeden einzelnen Teilnehmer, der den Kurs schwänzt.

Grietenburg sorgt sich auch, ob zukünftig noch so viele Frauen wie bisher in die Kurse kommen. Denn selbst wenn sie einen Berechtigungsschein vom Ausländeramt erhalten sollten, ist es fraglich, ob die Männer diesen Euro auch bewilligen. Dies trifft auf die zahlreichen, patriarchalisch organisierten Familien zu, wo der Mann bestimmt, was die Frau macht.

Die Anbieter selbst müssen sehen, was passiert. Vielleicht kommen die ersten Kurse noch im Januar zu Stande, vielleicht erst im März. Planen ist nicht mehr drin, alles hängt davon ab, wann MigrantInnen mit den Berechtigungsscheinen auflaufen. Grietenburg setzt auf die Kooperation mit dem Ausländeramt. So haben beispielsweise noch im September sieben Deutschkurse begonnen, die müssten im Januar eigentlich fortgesetzt werden. Da es sich um sogenannte »Bestandsausländer« handelt, die schon länger hier leben, brauchen die einen Berechtigungsschein. Es ist dann die Entscheidung des Ausländeramts, ein öffentliches Interesse zu erkennen und den Schein auszustellen.

Etwas besser ist die Situation beim IFF (Institut für Weiterbildung) im IBZ an der Teutoburger Straße. Das IFF kann 2005 neue Kurse anbieten, weil es im Gegensatz zum IB auch nach dem Weiterbildungsgesetz NRW gefördert wird. Da das IFF nach dem Weiterbildungsgesetz pauschal gefördert wird, ließen sich im Kursangebot eben auch Deutschkurse unterbringen, berichtet Peter Geiger, Mitarbeiter des IFF. Dennoch sei die Lage problematisch. Denn über das Weiterbildungsgesetz sei die Förderung geringer, die Anzahl der Deutschkursangebote begrenzt. Will das IFF weitere Deutschkurse anbieten, ist es dem gleichen Prozedere wie die anderen Anbieter unterworfen: Es muss warten, bis genügend MigrantInnen mit ihrem Berechtigungsschein ins IBZ kommen.

Eine wackelige Situation, sowohl für die Anbieter als auch für die MigrantInnen. Dabei sind die Kurse im Moment so voll wie noch nie, weiß Grietenburg zu berichten. Das seit 2002 praktizierte Vorgehen des BAMF, den zertifizierten Trägern pauschal die Kurse zu bezahlen, bei denen sich die MigrantInnen dann direkt anmelden können, hat sich bewährt. Die neue Verordnung ab Januar hat für den Bund nur ein Ziel: Gegenüber der bisherigen Regelung Kosten zu sparen. Damit aber kontakariert die Bundesregierung ihr Ziel der Integration, da sie nicht bereit ist, ausreichende Mittel zur Verfügung zu stellen.


Das Konzept für Integrationskurse des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge können Sie hier als pdf herunterladen.

Kritik an dem Sprachkurskonzept äußert Gazi Caglar, der WebWecker berichtete