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Verkauf unter Wert (24.11.2004)



Die Friedhofsgärtnerei der Stadt Bielefeld wird privatisiert. Dies beschloss der Rat der Stadt bereits im Dezember 2003. Ab 2005 soll ein Privatunternehmen die Leistungen übernehmen. ver.di kritisiert, der Verkauf der städtischen Friedhofsgärtnerei an ein Privatunternehmen erfolge unter Wert.


1912 wurde die Friedhofsgärtnerei gegründet, um den Bürgern die Pflege der Gräber auf dem außerhalb liegenden Sennefriedhof zu erleichtern. Heute sind circa 40 MitarbeiterInnen in der noch-städtischen Gärtnerei tätig. Die pflegen im Auftrag Gräber, betreiben Blumenläden oder kümmern sich um Kapellendekorationen.

Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di kritisiert, der Verkauf erfolge unter Wert. Der Betrieb habe eigentlich gut dagestanden. »Es wurde ständig an der Verbesserung der Grabpflegequalität gearbeitet und ein sinnvolles Marketingkonzept entwickelt und umgesetzt«. ver.di macht die politischen Verantwortungsträger für den wirtschaftlichen Abwärtstrend verantwortlich. So sei trotz »überdimensionierter Friedhofsfläche im Stadtgebiet« der alte Friedhof an der Wilhelmstraße reaktiviert worden – »zu Lasten der Bestattungen auf dem Sennefriedhof«.

ver.di hofft nun, dass die bisherigen Standards auf den Friedhöfen erhalten bleiben und das »unglückliche Konstrukt« – Grabpflege in privater und Grünpflege in öffentlicher Hand – nicht zu lasten der Friedhofsbesucher geht. Die Stadt ihrerseits will die Leistung des privaten Anbieters künftig überwachen – schließlich sind Friedhöfe ein sensibles Feld.

Die bisherigen Mitarbeiter werden künftig in anderen Bereichen des Umweltbetriebes eingesetzt. Sie hatten vergeblich gegen die Privatisierung protestiert. In der Ausschreibung der Friedhofsgärtnerei schreibt die Stadt Bielefeld: »Der auszuwählende Investor hat die Leistung, da ein Betriebsübergang gem. §613 a BGB nicht beabsichtigt ist, im Wesentlichen durch eigene Mitarbeiter zu erfüllen«. Paragraph 613 des Bürgerlichen Gesetzbuchs regelt eine Unternehmensübernahme. Dass dieser Paragraph hier nicht zur Anwendung kommt, bedeutet, dass der kündtige Eigentümer mit eigenem Personal an den Start gehen wird.

Garantiert ist allerdings die Übernahme der Dauergrabpflegeverträge. Die städtische Friedhofsgärnterei war bisher Ansprechpartner für Bürger, die aus unterschiedlichen Gründen die Möglichkeit suchen, langfristige Verträge für die Pflege der Gräber von Angehörigen abzuschließen. Bereits abgeschlossene Dauergrabverträge, zur Zeit sind es bielefeldweit 4.200 mit einer Laufzeit von bis zu 30 Jahren, muss das Privatunternehmen übernehmen. Weitere 8.000 jahresbezogene Aufträge zur Grabpflege müssen die Angehörigen künftig mit dem Neu-Eigentümer aushandeln.

Auch die Blumenläden auf dem Sennefriedhof soll der neue Eigentümer übernehmen. Unbekannt ist noch, wer die Friedhofsgärtnerei ab Januar 2005 führen wird. Der Finanzausschuß sollte eigentlich in seiner Sitzung am 23. November entscheiden. Das Ausschreibungsverfahren ist bereits abgeschlossen. Zwei Gärtnereien aus Bielefeld, deren Namen die Stadtverwaltung noch nicht nennt, haben sich dafür zusammengetan, sie sind die einzigen Bieter. Der Verkaufserlös der Stadt wird bei rund einer Million Euro liegen.