Webwecker Bielefeld: zielvereinbarung02

Mäuschen aus dem Ministerium (Teil 2)



Ein weiterer Schwerpunkt der Bielefelder Forschung sollen »Interaktive intelligente Systeme« sein. Das herausragendste Projekt ist eine Roboterhand, die mit ihren Benutzern kommuniziert. Wie Anfang des Monats bei einem Besuch von Ministerpräsident Steinbrück, der mit der Hand ebenso spielen durfte wie Wissenschaftsministerin Kraft, an der Universität bekannt wurde, soll auf der Basis dieser Forschungen in Bielefeld ein Max-Planck-Institut für intelligente Systeme entstehen.

Die Universität konnte in den Verhandlungen mit dem Ministerium über die Zielvereinbarungen II erreichen, dass in die ein Paragraph mit »weiteren Profilbereichen und Innovationen« aufgenommen wurde. Dieser umfasst die bereits bestehenden Schwerpunkte Mathematik und Mathematisierung, Materie unter extremen Bedingungen, Konflikt- und Gewaltforschung, Wissenschafts- und Technologieforschung sowie die Gesundheitswissenschaften. Neu aufgebaut werden sollen die Forschungsrichtungen Biochemie und Biologie tierischer Zellen und die Bildungsforschung. Vor allem letztere soll sich - gemeinsam mit dem Kooperationspartner Dortmund - ebenfalls am Exzellenzwettbewerb beteiligen. Wie der ablaufen soll ist allerdings nach Auskunft des Rektorats noch »völlig offen«.

Klar ist allerdings, dass das Interdisziplinäre Frauenforschungszentrum (IFF) entgegen dem Wunsch der Universität kein Profilbereich sein soll und damit keine Gelder aus dem Innovationsfonds erhalten wird. Statt in die entsprechenden Paragraphen packte das Ministerium das IFF in den Abschnitt über das Genderprofil, also zur Gleichstellungspolitik der Hochschule. Nicht nur die Gleichstellungsbeauftragte der Universität kritisiert das. »Es gab daran von Anfang an massive Kritik der Landesgleichstellungsbeauftragten, weil hier ein Säckchen für alles aufgemacht wird, was mit Frauen zu tun hat«, weiß Baacken um ihre Unterstützung von höherer Stelle.



Studiengebühren der falsche Weg

Ein weiterer Tagesordnungspunkt der Senatssitzung war eine Stellungnahme zur Diskussion um Studiengebühren. In dem Papier äußert sich das Gremium, in dem mehrheitlich Professoren, aber auch Studierende sowie wissenschaftliche und nichtwissenschaftliche Mitarbeiter vertreten sind, skeptisch zur Einführung allgemeiner Gebühren. Hintergrund der Stellungnahme ist zum einen das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht, in dem das Studiengebührenverbot des Hochschulrahmengesetzes auf dem Prüfstand steht (WebWecker berichtete). Einige (CDU-regierte) Länder sehen in dem Verbot einen Eingriff in ihre Kompetenzen. Zuletzt erhielt die Diskussion neuen Treibstoff durch eine Stellungnahme der Hochschulrektorenkonferenz, in der die sich kürzlich mit großer Mehrheit für Studiengebühren aussprach.

Der Bielefelder Senat hingegen hält »die Einführung der Studiengebühren zum jetzigen Zeitpunkt und auf absehbare Zeit für den falschen Weg der Sanierung der Hochschulfinanzen oder besser: der Staatsfinanzen der Länder«, wie es in der Stellungnahme heißt. Dennoch setzt die sich intensiv mit den Argumenten für und gegen Studiengebühren auseinander.

Dem so genannten ordnungspolitischen Argument, dass Hochschulbildung ein privates Gut sei, das eben auch privat zu bezahlen sei, halten die Autoren der Stellungnahme den gesamtgesellschaftlichen Nutzen qualifizierter Hochschulabgänger entgegen. Sie verweisen auch darauf, dass Studierende bereits einen erheblichen Anteil der Studienkosten tragen würden, »und zwar mit den indirekten Kosten den weit höheren Anteil«, wie es in dem Papier heißt. Indirekte Kosten entstehen aus den erheblichen Einkommensverlusten während des Studiums.