Webwecker Bielefeld: beweise01

»Fakten statt Behauptungen« (19.01.2005)



Die Kommunalwahl 2004 sorgt immer noch für Unruhe: Der Wahlprüfungsausschuss konnte sich in der vergangenen Woche nicht darüber einigen, ob es bei der Wahl im September zu Unregelmäßigkeiten gekommen ist.

Die FDP behauptet genau dies. Geringfügige Ungenauigkeiten, also das Verzählen im einstelligen Bereich in den Stimmbezirken, könnte den Freidemokraten egal sein, ist es aber nicht: Denn die Partei fehlen nur einige Stimmen, dann würde sie im Rat der Stadt ein drittes Mandat bekommen. Bliebe es bei dem bisher ausgezählten Ergebnis, hat sie weiterhin nur zwei Sitze. Ein Sitz mehr würde die Mehrheitsverhältnisse im Rat zu Gunsten des bürgerlichen Lagers verschieben, würde für die FDP aber auch den Fraktionsstatus bedeuten. Dann bekäme sie andere Rechte und vor allem wesentlich mehr Geld für die Fraktionsarbeit. Bleibt die FDP nur eine sogenannte Gruppe im Rat, stehen ihr nur 4.000 Euro für Sachkosten zur Verfügung.

Die Grünen kritisieren, die FDP verhindere eine Entscheidung. Vor Gericht wäre jeder Bürger, der»so vorgeht wie die FDP, wegen Verschleppung ausgeschlossen worden«. Die liberale Partei belege ihre Anschuldigungen nicht mit konkreten, nachprüfbaren Fakten. Die Grünen zitieren den FDP-Ratsherrn Otto Sauer, der bei der vergangenen Sitzung des Wahlprüfungsausschusses gesagt habe, er habe es nicht für notwendig gehalten, konkret zu benennen, in welchen Lokalen es zu Verstößen gekommen sei und wer diese beobachtet habe. »Unbewiesene Behauptungen einer Partei, die sich mit dem Wahlergebnis nicht abfinden will, können nicht als Begründung für eine Neuauszählung und den damit verbundenen Aufwendungen sein«, sagt Hartmut Geil, grünes Mitglied des Wahlausschusses.

Aus Sicht der Grünen ist bei der Auszählung keine Partei bevorzugt oder benachteiligt worden. Es habe offenbar in einem Stimmbezirk Unstimmigkeiten gegeben, dieser wurde jedoch unmittelbar nach der Wahl neu ausgezählt. Es sei unerträglich, wenn durch »pauschale Behauptungen die ehrenamtliche Arbeit von Hunderten von Wahlhelfern ins Zwielicht gerückt wird«, erklären die Grünen.

Die Folge der Uneinigkeit: Der Wahlprüfungsauschuß wird nochmals tagen müssen, kommt er zu keinem für die FDP zufriedenstellenden Ergebnis, will sie ein ordentliches Gericht anrufen.