Webwecker Bielefeld: hartzprobleme01

Chaos bei Hartz IV (26.01.2005)



Die PDS Bielefeld fordert die Stadtverwaltung und die Arbeitsagentur auf, alle mit der Abwicklung von Hartz-IV Beauftragten und Beschäftigten »endlich präzise« zu informieren, wo welche Leistungen erbracht werden und wo der Bielefeld-Pass beantragt werden kann. »Noch immer passiert es, dass Menschen, die Fragen in Arbeitslosengeld-II-Angelegenheiten haben, von Behörde zu Behörde, von Stockwerk zu Stockwerk geschickt werden«, schildert Beate Niemeyer, Ratsfrau der PDS. »Anscheinend wissen diejenigen, die beraten und orientieren sollen, selber nicht genau, was zu tun ist«. Für die Betroffenen sei das mit immer neuen Wartezeiten und viel Frust verbunden. Niemeyer protestiert auch dagegen, dass ein entsprechender Antrag der PDS-Gruppe an den Rat der Stadt in der vergangenen Woche von Oberbürgermeister David zurückgewiesen wurde und nun am Donnerstag nicht im Rat behandelt wird.

Die PDS rät allen Betroffenen außerdem, gegen Arbeitslosengeld-II-Bescheide Widerspruch einzulegen. Beratungseinrichtungen schätzen nach den ersten Wochen, dass über 90 Prozent der Bescheide nicht in Ordnung sind. Oft sind vor allem Miet- und Nebenkostenberechnungen falsch. Der ›Arbeitskreis soziale Verantwortung‹ informierte darüber bei einer Veranstaltung am vergangenen Montag. Ihm gehören das Sozialpfarramt, die Sozialberatung Widerspruch und der Verein ›Perspektiven für Arbeitslose‹, der das Arbeitslosenzentrum betreibt, an. Mit dem Arbeitslosengeld II wurde erstmalig ein derart umwälzendes Gesetz in einer so kurzen Zeit von nur knapp sechs Monaten umgesetzt. Der überwiegende Teil der Bescheide, die die Beratungsstellen erreichen, sei nicht richtig, erklären Widerspruch und das Arbeitslosenzentrum.

Der ›Arbeitskreis soziale Verantwortung‹ hat sich inzwischen mit der für die Betroffenen zuständigen Arbeitsgemeinschaft der Arbeitsagentur und der Stadt Bielefeld in Verbindung gesetzt: Es werden nun Möglichkeiten geprüft, in Bielefeld auf Nachfrage der Betroffenen die vollständigen Bescheide auszudrucken, damit festgestellt werden kann, ob und wo sich Fehler eingeschlichen haben.

Gegen die Arbeitslosengeld-II-Bescheide kann nur innerhalb von vier Wochen Widerspruch eingelegt werden. Da das Arbeitslosengeld II am 1. Januar 2005 in Kraft trat, haben die Betroffenen, unabhängig davon, ob sie erst dann oder bereits Ende 2004 ihren Bescheid erhielten, Zeit zum Widerspruch bis zum 28. Januar. Für all diejenigen, die ihren Bescheid nach dem 1. Januar erhielten, gilt eine entsprechende Vier-Wochen-Frist. Wer die Frist verpasst, kann nichts mehr tun. Auch für eine gerichtliche Klage muss zunächst der Widerspruch erfolgen. Die Folge: Die Betroffenen erhalten monatelang, bis zum nächsten Bescheid, einen eventuell zu niedrigen Betrag ausgezahlt.


Der Widerspruch muss keiner besonderen Form genügen. Er muss bei der zuständigen Agentur für Arbeit abgegeben beziehungsweise dort hingeschickt werden. Ein einfacher Text reicht, eine Begründung kann auch erst nach Ablauf der Frist eingereicht werden. Der Text könnte so lauten:

» Gegen ( die Höhe / Ablehnung ) des Bescheides vom... lege ich hiermit fristgerecht Widerspruch ein, die Begründung folgt ( ... ). Ich bitte um eine Neuberechnung / Überprüfung und genaue Aufschlüsselung der Berechnung.«