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»Arbeit plus« Vorladungen in der Kritik (23.02.2005)



Seit Mitte Februar lädt die ›Arbeit plus – gemeinnützige GmbH‹ Personen vor, die in sogenannten »Bedarfsgemeinschaften« mit Empfängern von Alg-II leben. Auch Berufstätige und minderjährige SchülerInnen müssen erscheinen und umfangreiche Fragebögen ausfüllen. Dabei müssen nach Auskunft der PDS-Bielefeld Daten angegeben werden, die bereits bei der Beantragung von Alg-II erhoben wurden.

Dass werktags vormittags auch SchülerInnen und Berufstätige zu einer solchen Veranstaltung kommen müssen, hält die PDS für einen Skandal: »Es reicht wohl nicht, dass die Bezieher von ALG-II und ihre Familien datenmäßig völlig durchschaubar gemacht wurden«, beschwert sich Beate Niemeyer, Ratsfrau der PDS. »Nun müssen sich Berufstätige Urlaub nehmen und SchülerInnen von der Schule fernbleiben, um unnötige Fragebögen auszufüllen«. Auf viele wirke das psychologisch als »massive Einschüchterung nach dem Motto: selbst wenn nur ein Angehöriger deiner Familie Arbeitslosengeld-II erhält, hast auch du selbst keine Rechte mehr und bist den Behörden ausgeliefert«. Die PDS Bielefeld fordert den sofortigen Stopp der Vorladungen. Für Bob Sherwood, Sprecher des ver.di Erwerbslosen-Ausschusses, sind diese Veranstaltungen eine »entwürdigenden Schikane«. »Wenn die Bundesagentur so viel Energie dafür verwendete, Arbeitslose passgenau in Arbeit zu bringen, dann hätten sie keine Zeit, Familienangehörige zu trietzen«.

Insgesamt 6.000 Menschen werden auf diese Weise ab sofort zur Arbeitsagentur in Bielefeld einbestellt mit der Anmerkung, dass »ihr Erscheinen eine ganz wichtige Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld-II« sei. Die PDS bemängelt, dass keine Telefon-Nummer für Nachfragen, keine Rechtsmittelbelehrung und keine Unterschrift auf dem Anschreiben vorhanden sei.

Die Art und Weise der Datenerhebung sieht die PDS ebenfalls sehr kritisch. Da alle Daten bei der Agentur für Arbeit bereits vorliegen würden, sei eine erneute Erhebung unnötig. »Wenn schon neue Daten erhoben werden, müsste eine schriftliche Befragung ausreichen«, erklärt Beate Niemeyer. »Sollten jedoch Daten erhoben werden, die über den ALG-II-Antrag hinaus gehen, so müsste auch die rechtliche Zulässigkeit erst geklärt werden.« Die PDS will diese Frage den Datenschutzbeauftragten vorlegen.Die Behauptung, die Zusammenlegung von Sozial- und Arbeitslosenhilfe wäre eine Vereinfachung für die Betroffenen führe die ArbeitPlus gGmbH durch so ein Verfahren ad Absurdum.