Webwecker Bielefeld: volksverhetzung01

Prozess wegen Volksverhetzung geplatzt (16.03.2005)



Der für Dienstag,22. März, angesetzte Prozess vor dem Amtsgericht Bad Oeynhausen gegen Ursula Haverbeck und Ernst-Otto Cohrs findet nicht statt. Eigentlich sollte sich die Leiterin des Collegium Humanum in Vlotho und der Schriftleiter der Vereinspostille »Stimme des Gewissens« wegen Volksverhetzung verantworten. Hintergrund war erneut ein Artikel in der Zeitschrift, in dem der Holocaust verharmlost werden soll.

Am 10. März gab das Gericht jedoch einem Antrag auf Einstellung des Verfahrens der Staatsanwaltschaft Bielefeld statt. »Das Verfahren ist vorläufig eingestellt, da es im Vergleich zu einem anderen unwesentlich ist«, erklärt dazu Oberstaatsanwalt Baumgart. Gemeint ist die Verurteilung von Haverbeck und Cohrs zu 180 Tagessätzen wegen Volksverhetzung im Juni vergangenen Jahres. Gegen das Urteil legten beide Berufung ein. Sollte die Erfolg haben, würde das aktuelle Verfahren wieder aufgerollt.

Auch Horst Mahler hat die Nachricht von der Verfahrenseinstellung schon erreicht. In einer Mail, die dem Webwecker vorliegt, schreibt er, dass die Staatsanwaltschaft aufgrund des »im Deutschen Reich verzeichneten lebhaften Echos« auf seinen Aufruf den Prozess zu besuchen, »den Rückzug angetreten« habe. Mahler schreibt weiter: »Auch im übrigen mehren sich die Anzeichen, dass in den Reihen der Strafverfolgungsorgane der OMF-BRD bezüglich der Strafverfolgung von vermeintlichen Holocaustleugnern Unsicherheit um sich greift.« OMF steht bei Mahler und seine »Reichsbürger« für »Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft. Für das Verfahren gegen den aus Kanada ausgelieferten Ernst Zündel sieht der Rechtsextremist deshalb »auf die Vasallenjustiz schwere Zeiten« zukommen.