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Kurde aus Abschiebehaft entlassen (23.03.2005)






Am 16. März wurde der kurdische Asylbewerber Dogan Güven aus der Abschiebehaftanstalt Büren entlassen. Dies teilt der Verein »Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren« mit. Im Januar 2005 war Güven Dogan aus Protest gegen seine bevorstehende Abschiebung in einen Hungerstreik getreten. Im Februar versuchte er sich in Büren das Leben zu nehmen und schnitt sich die Pulsadern auf (WebWecker berichtete).

Dem Verein zufolge erfolgte die Freilassung jedoch nicht aufgrund des 75-tägigen Hungerstreiks, sondern wegen einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Potsdam. Das Gericht ordnete an, dass die beabsichtigte Abschiebung des Mannes ausgesetzt und in einem neuen Verfahren über seinen Asylfolgeantrag entschieden werden muss. Neue Beweismittel könnten belegen, dass er »aufgrund politischer Äußerungen in Zeitschriften mit einer Verfolgung wegen seiner politischen Überzeugung zu rechnet hat«, zitiert Frank Gockel, Sprecher des Hilfsvereins, aus dem Urteil. Seinen Angaben zufolge forderte Dogan Güven in mehreren Artikeln in türkischen Zeitschriften Autonomie für die kurdischen Gebiete. »Mit dem Urteil hat das Gericht festgestellt, was viele Flüchtlingsunterstützergruppen immer wieder thematisieren: Die Situation im EU-Erwartungsland Türkei hat sich keineswegs so entwickelt, dass Abschiebungen dorthin problemlos sind«, kommentiert Gockel die Potsdamer Entscheidung.