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Ordnungsamt fordert Anmeldung (13.04.2005)



In diesen Tagen erhalten viele Halter großer Hunde Post vom Ordnungsamt. Nach dem Landeshundegesetz handelt es sich hierbei um Hunde, deren Widerristhöhe mindestens 40 Zentimeter oder deren Gewicht mindestens 20 Kilogramm beträgt. In dem Schreiben wird noch einmal darauf hingewiesen, dass diese Hunde zusätzlich zur Hundesteuer auch beim Ordnungsamt anzumelden sind. Das Amt bittet alle Halter großer Hunde, die der Meldepflicht noch nicht nachgekommen sind, die Anmeldung nachzuholen. Dabei muss die erforderliche Sachkunde, eine Tierhalterhaftpflichtversicherung und die Kennzeichnung des Hundes mit einem Mikrochip nachgewiesen werden.

Unter dem Gesichtspunkt der Gefahrenabwehr hat das Ordnungsamt bisher vorrangig die Voraussetzungen für die Haltung der in Paragraf 10 des Landehundegesetzes genannten Hunde bestimmter Rassen sowie für gefährliche Hunde überprüft. Derzeit werden nun die Unterlagen der bislang rund 4.500 beim Ordnungsamt gemeldeten großen Hunde, die mindestens 40 Zentimeter hoch oder 20 Kilogramm schwer sind, auf Vollständigkeit geprüft. Halter, bei denen Unterlagen fehlen, werden in dem Schreiben der Behörde aufgefordert, diese Unterlagen einzureichen.

Dabei kann es vorkommen, dass auch diejenigen angeschrieben werden, die inzwischen keinen Hund mehr halten, dies aber dem Ordnungsamt nicht mitgeteilt haben. Das Ordnungsamt bittet auch solche ehemaligen Hundehalter um eine schriftliche Rückmeldung.


Nähere Auskünfte erteilt das Ordnungsamt unter den Telefonnummern 51-2247 oder 51-2251.