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Glücksspiel macht die Kommunen glücklich (20.04.2005)





Die Einnahmen aus dem Glücksspiel sind höher als auch dem Tabak- und Alkoholkonsum. Alleine die Stadt Bielefeld bekommt jährlich 1,4 Millionen Euro. Nur einen kleinen Teil davon gibt sie wieder für die Beratung und Therapie von Süchtigen aus



Von Manfred Horn

Nutznießer der Glücksspielsucht ist der Staat, genauer die Kommunen: Sie nahmen im vergangenen Jahr alleine 4,5 Milliarden Euro ein. Der Betrag ist sogar noch höher, weil bei dieser Summe die Unterhaltungsautomaten noch gar nicht mitgezählt wurden. 4,5 Milliarden Euro, dies ist mehr als jährlich durch die Alkohol- oder Tabaksteuer in die fiskalischen Kassen kommt. Unterhaltungsautomaten mit sogenannten ›Fun-Games‹, bei denen es kein Geld zu gewinnen gibt, zählen bis heute nach staatlicher Definition nicht zum Glücksspiel.


Reduziertes Glücksspiel in der Schweiz

In der Schweiz ist man deutlich weiter als hierzulande: Bis Anfang 2005 mussten alle Geldspielgeräte außerhalb von Casinos per Gesetz abgebaut werden, Internetglücksspiele sind grundsätzlich verboten, berichtet Ilona Füchtenschnieder von der Landesfachstelle Glücksspielsucht. »Und die Steuereinnahmen aus dem Glücksspiel fließen nicht wie in Deutschland in die Haushalte, sondern in die Rentenversicherung«, ergänzt sie.

In Deutschland hingegen wird vor Gericht über die Legalität von Sportwetten und Internetsglücksspiel gestritten, der Staat unternimmt wenig gegen das Glücksspiel, zu lukrativ ist die Einahmequelle. Im Gegenteil weicht die neue Spieleverordnung, die das Bundeswirtschaftsministerium vorbereitet hat und die noch in diesem Jahr die alte aus dem Jahr 1985 ablösen soll, die Bedingungen weiter auf. In ihr wird die Zahl der Automaten, die aufgestellt werden dürfen, weiter erhöht. Gilt bisher noch, dass je 15 Quadratmeter Grundfläche einer Spielhalle höchstens ein Geldspielgerät aufgestellt werden darf, sollen es künftig nur noch 10 Quadratmeter sein. Die zulässige Gesamtzahl pro Spielhalle soll von 10 auf 15 erhöht werden. Die Geräte sollen künftig in Zweiergruppen aufgestellt werden müssen, getrennt durch eine Sichtblende. Dadurch soll eine Mehrfachbespielung durch einzelne Spieler verhindert werden.


Pausen können Spielen noch attraktiver machen

Und ein Spiel muss nicht mehr wie bisher mindestens zwölf Sekunden dauern, sondern nur noch drei. Hinzukommt eine Neuregelung, die eine fünfminütige Zwangspause nach einer Stunde Spielbetrieb vorsieht. Die neue Verordnung ist umstritten, Kritiker sehen in ihr eine devote Verbeugung vor dem Glücksspielgewerbe. Auch Ina Hempelmann ist wenig begeistert. Sie beschäftigt sich beim Bielefelder Ordnungsamt unter anderem mit der Überwachung der Glücksspielgeräte. Derer gibt es viele in der Stadt, und es werden ständig mehr: Aktuell sind es 51 Spielhallen an 31 Standorten, hinzu kommen 348 Geldspielgeräte in Gaststätten und 239 sogenannte ›Unterhaltungsgeräte‹. Auch gibt es inzwischen 22 gewerbliche Orte, wo Sportwetten abgeschlossen werden können. »Wir haben die gerade aufgefordert, zu schließen«, erklärt Hempelmann. Sportwetten bewegen sich aus Sicht des Bielefelder Ordnungsamts nämlich im illegalen Bereich.