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Genehmigung für Tombola entfällt (27.04.2005)



Viele Vereine veranstalten zu Jahres-, Stiftungs- oder Sommerfesten regelmäßig eine Tombola. Bisher war hierfür eine Genehmigung des Ordnungsamtes erforderlich. Nach Änderung der Rechtslage sind seit dem 1. April 2005 kleine Lotterien und Ausspielungen – und um solche handelt es sich in aller Regel bei einer Tombola anlässlich eines Jahresfestes – durch eine ›Allgemeine Erlaubnis‹ des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen unter bestimmten Voraussetzungen gestattet.

Eine Voraussetzung ist, dass die kleine Lotterie oder Ausspielung von einer gemeinnützigen Organisation, einer Institution der Jugendhilfe und Jugendpflege, einer Kirchengemeinde oder Religionsgemeinschaft, einem Sportverein, einer Stiftung oder der Feuerwehr veranstaltet wird. Außerdem darf das Spielkapital, der Gesamtpreis aller angebotenen Lose, 40.000 Euro nicht übersteigen. Der vorgesehene Reinertrag muss mindestens ein Drittel des Spielkapitals betragen und darf ausschließlich für gemeinnützige Zwecke verwendet werden. Die Ausspielung muss sich auf das Gebiet der Stadt Bielefeld beschränken, und der Losverkauf darf über maximal drei Monate erfolgen. Im Zusammenhang mit einer kleinen Lotterie oder Ausspielung darf Wirtschaftswerbung nicht betrieben werden, die über die Ausstellung von Sachgewinnen hinausgeht.

Allerdings müssen derartige Ausspielungen beim städtischen Ordnungsamt zwei Wochen vor der geplanten Veranstaltung angezeigt werden. Dabei muss angegeben werden, wer Veranstalter ist, wann und wo die Veranstaltung stattfindet, wie viele Lose zu welchem Einzelpreis verkauft werden sollen, wie hoch der geplante Reinertrag ist und wie er verwendet werden soll. Zusätzlich ist bei gemeinnützigen Organisationen eine aktuelle Bestätigung des Finanzamtes über die Gemeinnützigkeit des Veranstalters vorzulegen. Organisationen, die wirtschaftliche Zwecke verfolgen, fallen nicht unter die Allgemeine Erlaubnis.


Nähere Auskünfte zu kleinen Lotterien und Ausspielungen sind beim Ordnungsamt, Ravensberger Park 5, unter der Telefonnummer 0521 / 51-2212 erhältlich.