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Regeln für Reiter (04.05.2005)






Zu Beginn der warmen Jahreszeit weist das Umweltamt auf einige Regeln hin, die von Reiterinnen und Reitern zu beachten sind, die mit ihren Pferden in der freien Landschaft und im Wald unterwegs sind. (Bild: Zoe Pape)


(bi) Nach den Bestimmungen des Landschaftsgesetzes muss Reiten in Wald und Flur beim Umweltamt angemeldet und eine so genannte Reitabgabe bezahlt werden. Das Geld wird für die Instandhaltung und den Neubau der Reitwege ausgegeben. Es kommt also allen Freizeitreitern wieder zugute. In diesem Jahr werden 14.000 Euro für die Reparatur von Reitwegen am Brunsberg und an der Osningstraße verwendet. Der ehrliche Reiter ist an der Plakette zu erkennen, die gut sichtbar am Pferd zu befestigen ist. Sie sieht in diesem Jahr rosa aus und trägt die Jahreszahl »05«. Etwa 600 Plaketten werden pro Jahr ausgegeben. Damit ausgerüstet darf auf Straßen und Wegen geritten werden, sofern keine Verbotsschilder aufgestellt sind.

Es gibt Waldgebiete in Bielefeld, in denen Reitwege gekennzeichnet sind. Dazu gehören die südlichen Teile des Teutoburger Waldes, das Waldgebiet östlich des Westkampweges sowie die Gebiete Bockschatz Hof, Köckerwald und Jöllenbecker Pfarrholz. Hier dürfen nur die gekennzeichneten Wege benutzt werden. In den übrigen Waldgebieten gibt es wegen des geringen Reitaufkommens keine gekennzeichneten Reitwege. Hier darf nur auf Wegen geritten werden, die nicht als Wanderwege gekennzeichnet sind. Überall ist die gegenseitige Rücksichtnahme zwischen Reitern, Radfahrern, Fußgängern und anderen Verkehrsteilnehmern gefragt. Private Hofflächen sind für Reiter tabu.

Info: Weitergehende Auskünfte erteilt das Umweltamt telefonisch unter 0521 / 51-2859 oder -6873 sowie unter www.bielefeld.de/de/un/nala/reiten

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