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Zu welchem Staat gehörig? (04.05.2005)



Die Bundesregierung hatte vor einiger Zeit eine Mitteilung der türkischen Behörden erhalten, wonach nach dem 1. Januar 2000 rund 50.000 Deutsche türkischer Herkunft wieder die türkische Staatsangehörigkeit angenommen haben. Dies hat nach dem neuen Staatsangehörigkeitsrecht von Januar 2000 automatisch den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit zur Folge. Um welche Personen es sich dabei genau handelt, ist deutschen Dienststellen allerdings unbekannt, da die türkische Regierung bisher keine Namenslisten herausgibt.

Nun haben die kommunalen Aufsichtsbehörden alle türkeistämmigen Menschen, die seit dem 1. Januar 2000 die deutsche Staatsangehörigkeit angenommen haben, angeschrieben. Sie sind darauf hingewiesen worden, dass nur deutsche Staatsbürger wählen dürfen. Zudem wurden Sie gefragt, ob sie die türkische Staatsangehörigkeit wieder angenommen haben. Dies hat nach dem gültigem Recht den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit auch den Verlust des Wahlrechts zur Folge.

Die Maßnahme wird damit begründet, dass »faire Bedingungen bei der Landtagswahl sicherzustellen« seien. Der Verwaltung der Stadt Bielefeld hat nachgezählt: In Bielefeld sind etwa 1.900 Personen betroffen. Diese Betroffenen sind aufgefordert worden, zu erklären welche Staatsbürgerschaft sie haben. Nach dem derzeitigen Stand haben ungefähr 1.550 Personen zwischenzeitlich geantwortet. 91 Personen haben erklärt, die türkische Staatsangehörigkeit wieder angenommen zu haben. Die etwa 360 Personen, die noch nicht geantwortet haben, werden vom zuständigen Amt in Kürze an die Rückgabe des entsprechenden Vordrucks erinnert. Die Wählerverzeichnisse wurden inzwischen berichtigt.

Wer durch Annahme der türkischen Staatsangehörigkeit die deutsche Staatsangehörigkeit verloren hat, kann sich bei der zuständigen Ausländerbehörde zur Möglichkeit der Wiedereinbürgerung beraten lassen. Personen aus anderen Staaten sind nicht angeschrieben worden, weil hier keine konkreten Anhaltspunkte für eine Wiedereinbürgerung im ehemaligen Heimatland vorliegen. Dies ist jedoch nach dem Meldegesetz Voraussetzung, um eine Erklärung von den Personen zu verlangen.