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Ordnungsamt rät: Erst Vertrag prüfen (01.06.2005)



Derzeit erhalten Gewerbetreibende verstärkt Post verschiedener Firmen zur Eintragung in »Gewerbeverzeichnisse« oder Ähnliches. Bei den Schreiben handelt es sich in der Regel um Angebote. Durch Rücksendung der Schreiben mit Bestätigung beziehungsweise Ergänzung der eigenen Firmenangaben kommt ein Vertrag zustande. Hierfür werden regelmäßig monatliche oder jährliche Beträge in Rechnung gestellt. Die Rechnungssumme beläuft sich nicht selten auf über 800 Euro jährlich.

Das Ordnungsamt der Stadt Bielefeld weist darauf hin, dass die verwendeten Daten nicht vom Ordnungsamt mitgeteilt werden. Vielmehr werden die Daten Telefonbüchern, Zeitungen oder anderen Quellen entnommen. Es handelt sich bei den »Gewerbeverzeichnissen« nicht um öffentliche Verzeichnisse. Eine Verpflichtung, sich in ein solches privates Verzeichnis eintragen zu lassen, besteht nicht.

In welchem Umfang und welcher Form dieses private Verzeichnis anderen zugänglich gemacht wird, entscheidet allein der Anbieter. Teilweise wird mit einer bundesweiten Verbreitung geworben, tatsächlich enthalten diese Verzeichnisse jedoch nicht selten nur wenige Einträge.

Das Ordnungsamt empfiehlt, sich vor Rücksendung eines solchen Vertrages zu informieren, in welchem Verzeichnis die Eintragung erfolgt, in welcher Form es veröffentlicht wird und welchen Bekanntheitsgrad das Verzeichnis hat. Seriöse Anbieter werden dem potentiellen Kunden vor Vertragsabschluss entsprechende Auskünfte erteilen.