Webwecker Bielefeld: kleine02

Kleine mucken auf (Teil 2)



Das Oberverwaltungsgericht Münster sah es hingegen im März 2004 sehr wohl als angemessen an, dass auch fraktionslose Ratsmitglieder die Aufnahme eines Tagesordnungspunktes beantragen. Das so genannte Initiativrecht stehe auch ihnen zu, urteilten die Richter. »Durch solche Urteile wird die Grauzone nach und nach gefüllt, die durch die Entscheidung zur Fünf-Prozent-Hürde entstanden ist«, sagt Barbara Schmidt über das Urteil. Denn die Gemeindeordnung und die Geschäftsordnungen der Räte kannten bis 1999 eben nur Fraktionen.

In vielen Kommunen werden seit dem Urteil die Geschäftsordnungen der Räte überarbeitet. So änderte der Rat der Stadt Köln im Februar diesen Jahres seine Ordnung. »Dort sind schon öfters Vorschläge von einzelnen Ratsmitgliedern in die Tagesordnung aufgenommen worden«, beschreibt Barbara Schmidt die Auswirkung der Änderung. Formal gibt es das Initiativrecht zwar auch für alle Bielefelder Ratsmitglieder. »Aber bisher wurden alle unsere Vorschläge zur Tagesordnung abgelehnt«, ärgert sich Beate Niemeier. »Sie lassen uns auflaufen, es ist ziemlich unverschämt«, findet Barbara Schmidt.

Sie nennt weitere Punkte, in denen sie eine Benachteiligung der Gruppen gegenüber den Fraktionen im Bielefelder Rat sieht. So steht den Fraktionen mehr Redezeit zur Verfügung. Zudem können die Gruppen keine Vertreter in die Aufsichts- und Kontrollgremien der Unternehmen entsenden, an denen die Stadt Bielefeld beteiligt ist. Dabei sei das in Zeiten wie diesen extrem wichtig, in denen immer mehr Betriebe ausgegliedert würden. »Die Stadt Bielefeld ist, was ihre Kompetenzen betrifft, gerade dabei als Zentrifuge zu wirken«, beschreibt Barbara Schmidt den Trend.

Tatsächlich ist die Stadt an 55 Gesellschaften und Organisationen beteiligt, von den Stadtwerken über Arbeit plus bis zu Radio Bielefeld. Aktuell steht die Veräußerung von Teilen des Umweltbetriebs auf der Tagesordnung. »Wir haben im Rat fast nichts mehr zu entscheiden, der Gestaltungsspielraum wird immer kleiner«, klagt Barbara Schmidt. In der Bielefelder Beteiligungs- und Vermögensverwaltungsgesellschaft hätten die Gruppen noch nicht einmal Anwesenheitsrecht.

Das könnten sie erlangen, wenn sie eine »technische Fraktion« bilden würden. Aber vor allem von Seiten der Bürgernähe gibt es Vorbehalte. »Wir haben da zu viele inhaltliche Unterschiede. Außerdem könnten wir das unseren Wählern nur schwer vermitteln«, sagt Armin Wenske. Er hofft auf die nächsten Kommunalwahlen: »Wir werden dann einfach versuchen, Fraktionsstärke zu erlangen«, sagt er und grinst. Die Chancen dafür stehen gar nicht so schlecht. Denn seine Wählergemeinschaft wurde vor allem gewählt, um mehr Transparenz und eben Bürgernähe bei kommunalen Entscheidungen zu erreichen. Die Benachteiligung der Gruppen durch die Fraktionen ist ein Schritt in die entgegengesetzte Richtung.