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Heizen mit Zukunft und Komfort (Teil 2)



Bei einer Vollkostenrechnung (Brennstoffkosten, Verzinsung, Wartung, usw.) zeigt sich, dass die günstigen Brennstoffkosten die höheren Anschaffungskosten unter den gegenwärtigen Rahmenbedingungen nicht vollständig kompensieren können. Die Kosten für einen Pelletkessel für ein Einfamilienhaus liegen je nach Ausstattung zwischen 5.000 bis über 10.000 Euro. Hinzu kommen noch die Kosten für die Fördereinrichtung (je nach den räumlichen Gegebenheiten zwischen 1.000 und 5.000 Euro) sowie die eventuell erforderlichen Kosten für die Herrichtung des Lagerraumes.

Deutlich günstiger sind die Investitionskosten für Pelletöfen. Hier liegen die Kosten zwischen 2.000 und über 6.000 Euro, je nach Ausstattung bzw. Komfortanspruch des Kunden. Diese Öfen können jedoch in den seltensten Fällen als alleiniges Heizungssystem eingesetzt werden.

In Tabelle 1 wurden verschiedene Heizungssysteme auf der Basis von Durchschnittspreisen in einer Vollkostenrechnung für ein Einfamilienhaus (Preisbasis: Juli 2003) miteinander verglichen. Die jährlichen Gesamtkosten belaufen sich danach bei einer Pelletzentralheizung auf ca. 2.507 Euro brutto, wobei die Brennstoffkosten mit ca. 633 Euro im Vergleich zu den übrigen Systemen am günstigsten sind.





Im Neubaubereich kann bei der Installation einer Holzheizung ein geringerer Wärmedurchlasskoeffizient für die Gebäudehülle verwendet werden. Dies ergibt sich aus der Energieeinsparverordnung (EnEV). Grund ist der im Vergleich zu Erdgas oder Heizöl günstigere Primärenergiefaktor von 0,2 für Holz nach DIN V 4701 Teil 10. Auf diese Weise könnten bei der Gebäudedämmung Kosten gespart werden. Die Folge wäre jedoch ein erhöhter Energiebedarf des Gebäudes, der wiederum Folgekosten aufgrund des erhöhten Heizbedarfes nach sich ziehen würde. Die Kostenersparnis beim Bau würde sich also auf lange Sicht nicht bezahlt machen.


Fördermittel von Bund und Ländern nutzen

Der Einsatz von Holzpelletheizungen wird über das Marktanreizprogramm des Bundes sowie über die Holzabsatzförderrichtlinie und das REN-Programm des Landes NRW gefördert. Um förderberechtigt zu sein, müssen in den verschiedenen Programmen unterschiedliche Bedingungen erfüllt werden. Die wesentlichen Voraussetzungen der bundesweit gültigen Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien (Marktanreizprogramm) für Pelletheizungen sind:

– Automatische Beschickung;
– Leistungs- und Feuerungsregelung;
– automatische Zündung;
– max. 250 mg Kohlenmonoxid pro Kubikmeter Abgas;
– max. 50 mg staubförmige Emissionen;
– Kesselwirkungsgrad mindestens 88%.

Unter einer automatischen Beschickung versteht man, dass der Brennstoff automatisch in den Brennraum gefördert wird. Fast alle Pelletöfen ebenso wie die Pelletkessel besitzen entsprechende Beschickungsvorrichtungen. Die weiteren genannten Voraussetzungen werden ebenfalls vom überwiegenden Teil der am Markt erhältlichen Pelletöfen und Pelletkessel erfüllt.