Webwecker Bielefeld: uegeld

Überbrückungsgeld nur noch bedingt (13.07.2005)



Die Agentur für Arbeit in Bielefeld teilt mit, dass Überbrückungsgeld seit Juni 2005 nur noch an Arbeitslose oder Arbeitnehmer gezahlt, die mit ihrer Existenzgründung drohende Arbeitslosigkeit vermeiden. Dagegen führe eine selbst herbeigeführte Kündigung zum Zweck der Gründung einer selbständigen Existenz seit Juni 2005 zur Ablehnung der Förderung. Arbeitnehmer sollten sich deshalb vor dem Schritt in die Selbständigkeit von ihrer zuständigen Agentur für Arbeit beraten lassen.


Termine für gezielte Auskünfte gibt es bei den Arbeitsagenturen in Bielefeld unter 0521/587-7777 und in Gütersloh unter 05241/861-777.