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Gasverträge mit Festpreisen (26.10.2005)



Private Haushalte sind angesichts der steigenden Energiepreise arg gebeutelt – und ein Ende der Preisschraube ist ob der von den Versorgern angekündigten weiteren Erhöhungen zum Jahresende nicht abzusehen.

Als Wunderwaffe gegen explodierende Rechnungen mögen da Angebote einiger Unternehmen anmuten, die Gasbezugsverträge mit Festpreisen versprechen. »Mit dem Argument der Preissicherheit werden Kunden umworben, nunmehr Jahresverträge abzuschließen«, berichtet die Verbraucherzentrale NRW, dass inzwischen viele Ratsuchende fragen, ob es mit der Festpreis-Variante gelingt, die davon galoppierenden Gaspreise einzufangen. »Letztlich muss jeder anhand eines Preisvergleichs selbst entscheiden, ob der Tarifwechsel sinnvoll ist. Aber wer einen Einjahresvertrag unter Dach und Fach bringt, muss auf jeden Fall wissen, dass er diese Festpreisvereinbarung nicht mehr angreifen kann. Sollte sich also bei den laufenden Klagen oder durch die Offenlegung der Preiskalkulation beim Bundeskartellamt herausstellen, dass die derzeitigen Einkaufspreise den Festpreis eigentlich nicht rechtfertigen, kann der Kunde nichts zurückverlangen«, gibt die Verbraucherzentrale NRW die rechtlichen Konsequenzen zu bedenken.

Bei den Fixtarifen müssen Arbeits- und Grundpreis mit dem allgemeinen Bezugspreis verglichen werden. Zu prüfen ist, ob sich das Angebot bei den Verbrauchsmengen des jeweiligen Haushalts rechnet. Dabei zeigt ein Blick auf die letzte Jahresabrechnung, wie viel verbraucht wurde. Wer die Verbrauchsmenge mit dem Arbeitspreis, zum Beispiel 4,99 Cent pro Kilowattstunde, multipliziert, kann einen ersten Überblick über mögliche Einsparpotenziale gewinnen. Darüber hinaus müssen die vielerorts bereits angekündigten weiteren Preiserhöhungen der Versorger für die allgemeinen Erdgaspreise im nächsten Jahr in die Berechnung einfließen.

Verträge mit mehr als einem Jahr Laufzeit sollten nicht abgeschlossen werden. Denn spätestens bis Ende August 2006 sollen die Entgelte für die Netznutzung reguliert sein, sodass vielleicht in der zweiten Jahreshälfte 2006 die ersten Gasversorger mit günstigeren Preisen auf den Markt kommen werden.


In einer Verbraucherinformation gibt die Verbraucherzentrale NRW umfassende Hilfestellung zum Thema Energiepreise. Für Selbstabholer ist sie zum Preis von 1,50 Euro in der Bielefelder Beratungsstelle erhältlich. Als Download im Internet unter www.verbraucherzentrale-nrw.de/gaspreis