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Gleichstellungsbeauftragte kritisiert Studiengebührengesetz (Teil 2)



Die Stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte würde sich zudem wünschen, dass der Gesetzesentwurf geschlechtsspezifischen Studienentscheidungen entgegensteuert. Denn die Bundesrepublik sieht beim Frauenanteil in naturwissenschaftlichen und technischen Fächern verdammt alt aus. »Dieser geschlechterungleiche akademische Selektionsprozess lässt Wissensressourcen brach liegen, die zukünftig dringend benötigt werden«, mahnt Schmidt-Lentzen. Sie schlägt vor, Studentinnen, die sich in ein Fach einschreiben, in dem der Frauenanteil unter dreißig Prozent liegt, von den Gebühren zu befreien. Gleiches soll auch für Männer gelten, die sich für ein typisches Frauenstudium wie Erziehungswissenschaften einschreiben.


Teilzeitstudium begrenzt möglich

Veronika Schmidt-Lentzen kritisiert zudem, dass ein Teilzeitstudium im Gesetzesentwurf nicht vorgesehen ist, obwohl eine Mehrheit der Studierenden ihr Studium durch eine berufliche Tätigkeit finanziert. Durch die gestuften Studiengänge, die Bachelor- und Masterabschlüsse, dürfte die Zahl sogar noch steigen. Wer seinen Bachelor in der Tasche hat, könnte sich einen festen Arbeitsplatz suchen und den Master als Teilzeitstudium absolvieren. Da die Gebühren von 500 Euro pro Semester zu zahlen sind, kostet ein Teilzeitstudium, das eventuell doppelt so lange wie ein Vollzeitstudium dauert, eben auch doppelt so viel Geld. Die Landesregierung hat hier zwar aktuell nachgebessert: Eine Gebührenermäßigung ist aber nur dann möglich, wenn Studierende ausschließlich in Studiengängen eingeschrieben sind, die als Teilzeitstudium organisiert sind. Und das sind nur ganz wenige.

Zum Abschluss ihrer Stellungnahme regt Veronika Schmidt-Lentzen an, das Gesetz dafür zu nutzen, eine »herausragende Stellung der nordrhein-westfälischen Hochschulen sowohl innerhalb Deutschlands als auch international auf- und auszubauen«. Ihre Forderung: »Bestehende Schwächen der Hochschulen in NRW – zum Beispiel in der Umsetzung von Gender-Mainstreaming – müssen hochschulübergreifend abgebaut werden«.

In Sachen Studiengebühren verschärfte unterdessen der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) der Universität seine Kritik an Rektor Dieter Timmermann. Da das Rektorat sich nicht klar gegen Studiengebühren ausgesprochen habe, entstünde in der Öffentlichkeit ein falscher Eindruck über die Meinung der Universität. Das Rektorat vertrete eine ganz eigene Position, kritisieren die Studierendenvertreter in einer Pressemitteilung. Der Senat habe schließlich in seiner Stellungnahme vom Dezember 2004 Bedingungen für die Einführung der Gebühren genannt, die bisher nicht erfüllt seien, wie ein umfangreiches Stipendiensystem.

Das Rektorat müsse den Senatsbeschluss endlich konsequent vertreten, fordert der AStA. »Das Rektorat fährt einen bewussten Zickzack-Kurs, um allen beteiligten Parteien vorzugaukeln, mit deren Ansichten konform zu gehen«, vermutet die AStA-Vorsitzende Susana Elizalde. Ihr Kollege Janosch Stratemann vermutet eine bewusste Täuschung aller beteiligten Parteien hinter den Äußerungen des Rektors, der vom Westfalenblatt mit den Worten »500 Euro sollten es schon sein« zitiert wird. »Der AStA kritisiert diese Form von Opportunismus vehement«, so Stratemann. Sollte das Gesetz, das noch in diesem Jahr im Landtag behandelt werden soll, kommen, kündigt der AStA bereits Proteste an. Mit ihnen soll die Einführung der Gebühren an der Universität Bielefeld verhindert werden. Denn das »freiheitliche« Gesetz sieht vor, dass es den Hochschulen überlassen bleibt, ob, wann und in welcher Höhe sie die Studierenden zur Kasse bitten.