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Gratis-SMS ist oft Betrug (01.02.2006)



50 oder 100 SMS gratis! - Diese Offerte im Internet lässt vor allem das Herz von Jugendlichen höher schlagen, die oft mit knappem Budget ihren Handykonsum finanzieren müssen. Doch hinter der lukrativen Aussicht, für lau übers Internet zu simsen, steckt eine fiese Abzock-Masche: Die Gratis-SMS gibt’s meist nicht umsonst, sondern nur im Rahmen eines kostenträchtigen Abos. Darauf weist die Verbraucherzentrale NRW hin.

»Arglose Nutzer, die in einem Internetformular ihre persönlichen Daten freischalten, handeln sich automatisch einen kostenpflichtigen ein- oder zweijährigen Abo-Vertrag ein«, entlarvt die Verbraucherzentrale NRW das verlockende Gratis-Geschenk. Denn in der Regel werden für die vermeintlich kostenfreien SMS-Nachrichten sieben Euro monatlich fällig. Um das Geld sicher zu haben, kassieren die Dienste-Anbieter die Gebühren für die gesamte Vertragsdauer sogar schon im Voraus. »Surfer im Internet sollten skeptisch sein, wenn ihnen auf dem Bildschirm lediglich das kostenlose Angebot und nicht auch noch das Kleingedruckte sofort ins Auge sticht«, warnt Birgit Westermann von der Verbraucherzentrale.

Abzocke lauert im Kleingedruckten: Welche Verpflichtungen Kunden tatsächlich eingehen und was an Kosten auf sie zukommt, ist gut versteckt im Kleingedruckten. Doch die tückischen Klauseln sind meist nur zu sehen, wenn man auf der Angebotsseite weiter nach unten scrollt oder die Teilnahmebedingungen extra anklickt.

Funkstille während Widerrufsfrist: In den Teilnahmebedingungen findet sich zwar ein Hinweis auf die zweiwöchige Widerrufsfrist. Doch damit reuige Kunden den Abo-Vertag nicht innerhalb dieser Frist rückgängig machen, wird ihnen die dicke Rechnung oft erst nach einigen Wochen präsentiert. Häufig kommt diese dann von einer Firma im Ausland. Wird der SMS-Dienst zudem noch vorzeitig eingestellt, werden Abo-Kunden ihr bereits gezahltes Geld kaum je wiedersehen.

Teilnahmebedingungen checken ist ein Muss: Internet-Nutzer sollten sich von den vermeintlichen SMS-Gratis-Angeboten nicht blenden lassen. Bevor online ein Formular ausgefüllt und freigeschaltet wird, sollte stets das Kleingedruckte aufgespürt und sorgsam gelesen werden. Außerdem ist bei Verträgen mit langer Bindungsdauer auch zu überlegen, ob sich das Angebot wirklich rechnet. Denn die hohe Anzahl an Kurznachrichten kann nur per Internet verschickt werden. Wer auf die Offerte hereingefallen ist, sollte von seinem zweiwöchigen Widerrufsrecht Gebrauch machen und schriftlich vom Vertrag zurücktreten. Bei Minderjährigen ist ein abgeschlossener Vertrag ohne Einverständnis der Erziehungsberechtigten unwirksam.


Die Beratungsstelle Bielefeld der Verbraucherzentrale NRW startete am 30. Januar eine Informationskampagne, um der Übervorteilung von Verbrauchern bei Telekommunikationsdienstleistungen einen Riegel vorzuschieben. Unter dem Motto ›Mit uns geschieht Ihnen Recht"‹gibt sie nicht nur Tipps, sondern für 6 Euro auch eine persönliche Rechtsberatung