Webwecker Bielefeld: johannesbachaue01

Johannisbachaue nicht zerschneiden (15.02.2006)



Stadt und Land halten an dem Bau der L 712n fest. Dadurch wird die Verkehrsbelastung an der Herforder Straße steigen und ein vierspuriger Ausbau der B 61 zwischen Rabenhof und Grafenheider Straße als notwendig erachtet. »Die Erfahrung, dass, wer Straßen baut, mehr Verkehr produzieren wird, bewahrheitet sich leider wiede«, erklärt Inge Schulze, Fraktionssprecherin der Grünen im Rat.

Die Grünen fragen, wem die höchste Priorität gegeben wird: Dem Verkehrsfluss bei hohen Geschwindigkeiten und einer Erschließung zusätzlicher Wohnflächen in der Johannisbachaue oder dem Erhalt von Natur, Luft, Wasser, Landschaft und Naherholungsraum. Um diese Bewertung gehe es bei der Auswahl der Trasse für die vierspurige Erweiterung der Herforder Straße.

Um die Planungen für den vierspurigen Ausbau der Herforder Straße weiterführen zu können, muss ein Korridor für die zukünftige Trasse der Straße festgelegt werden. In der Umweltverträglichkeitsstudie wurden drei Trassen untersucht und bewertet, Variante 1 bedeutet Ausbau der vorhandenen Trasse, bei Variante 2 wird die Straße leicht nach Westen verschoben, Variante 3 verläuft durch die Johannisbachaue und erschließt mit weiteren Straßen neue Siedlungsbereiche in der Johannisbachaue (WebWecker berichtete).

Die drei Varianten sind in ihren Auswirkungen auf Verkehr, Stadtentwicklung und Umwelt sehr unterschiedlich zu bewerten. Wenn die Straße nach Variante 1 verbreitert wird, kann nur Tempo 50 gefahren werden, Variante 2 erlaubt 75 km/h und Variante 3 ist für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h ausgelegt.

In der Umweltverträglichkeitsstudie wurde mit Ausnahme des Schutzgutes Wohnen Variante 1 in allen Punkten als günstigste Variante empfohlen. Für diese Variante spricht, dass Boden, Landschaft, Wasser, Luft und Klima am wenigsten beeinträchtigt werden, der Naherholungsraum Johannisbachaue vor zusätzlicher Verlärmung verschont bleibt und diese Variante die geringsten Baukosten hat.

Da Variante 2 einen Lärmschutzwall ermöglicht, der Eingriff in die Landschaft bei Verzicht auf eine zusätzliche Erschließungsstraße minimiert werden kann, genügt diese Trasse dem Anspruch der Menschen auf Schutz vor Lärm und den Ansprüchen von Natur und Umwelt. Auf dieser Straße müsse nicht 75 km/h erlaubt sein, sagen die Grünen. Bei 50 km/h könne die als problematisch dargestellte Feinstaubbelastung an der Wohnbebauung reduziert werden.

Die Grünen wehren sich nun gegen die Variante 3.»Es ist völlig unverständlich, dass die beiden großen Parteien eine Planung weiterverfolgen wollen, die die Verkehrsbelange, besonders eine hohe Geschwindigkeit und die Erschließung neuer Wohngebiete in diesem sensiblen Bereich höher bewerten als die Belange von Mensch und Umwelt«.