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Schöffin darf mit Kopftuch vor Gericht erscheinen (29.03.2006)



Mit »Genugtuung« nehmen die Bielefelder Grünen die Entscheidung der II. Großen Strafkammer des Bielefelder Landgerichts im Falle der türkischtämmigen Schöffin zur Kenntnis. Eine Richterin am Landgericht hatte im Januar eine Schöffin von einer Sitzung ausgeschlossen, weil diese sich weigerte, ihr Kopftuch abzunehmen (WebWecker berichtete). Damit verletze sie ihre Neutralitätspflicht Außerdem soll die Richterin behauptet haben, die Schöffin sei der deutschen Sprache nicht hinreichend mächtig.

Nun hat eine Strafkammer des Landgerichts nach einer Anhörung der Schöffin entschieden, dass das Verhalten der Richterin falsch gewesen ist. Es gebe keine Vorschrift, die das Tragen religiöser Symbole generell verbietet. »Wir begrüßen ausdrücklich die Entscheidung der Strafkammer, die eine unerträgliche Diskriminierung beendet«, erklärt Klaus Rees, Fraktionsgeschäftsführer der Grünen. Die Grünen würden es begrüßen, wenn die damals ausgeschlossene Schöffin ihr Amt weiter wahrnehmen würde. »Es gibt in Bielefeld leider viel zu wenige Schöffinnen und Schöffen mit Migrationshintergrund«.